Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorzeitig beenden

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden

wunder16

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 28.10.2018 in Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger. In meiner ersten Schwangerschaft erhielt ich ein individuelles Beschäftungsverbot für alle Tätigkeiten. Dies würde ich in meiner zweiten Schwangerschaft wieder bekommen. Ich arbeite als Erzieherin und habe keine Antikörper gegen Ringelröteln und Zytomegalie. Während der ersten Schwangerschaft erhielt ich dann noch eine Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Nun riet mir meine Frauenärztin dazu, die Elternzeit wieder vorzeitung zu beenden. Dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich wieder anfangen möchte. Dann müsste ich erst mal 60 Tage Urlaub abbauen und dann irgendwann vor ARbeitsbeginn ihm das neue BV einzureichen. Damit würde ich wieder die Zahlungen der BErufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Und mein 100% Lohn. Also sprechen wir von einer Summe um die 20 T Eur. Nun meine Frage, ist dies so rechtens ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Schuster, bleib bei deinen Leisten. Schlechte Beratung von der FA. Nein, man kann die EZ nicht vorzeitig beenden, um ein BV zu bekommen. *Kopfschüttel* Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nein, das ist Betrug und strafbar.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein und zweigt klar das ein Arzt keine gute Rechtsberatung ist. Die EZ vorzeitig beenden geht nicht wenn du das nur deshalb machst um in ein BV zu gehen. Damit würdest du dir einen Vorteil verschaffen der dir eben rechtlich nicht zusteht. Was Du machen kannst ist die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Und das solltest du auch. dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Wie hoch dein neues EG sein wird hängt davon ab wie lange du EZ gemeldet hast und ob du innerhalb der EZ zB in Teilzeit gearbeitet hast. Grundsätzlich gilt das bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden können und die Mutterschutzzeiten, sprich die werden durch vorherige Zeiten ersetzt. Ab danach ist es so das jeder Monate den Du kein Einkommen hast eben mit 0 € in die neue Berechnung einfließt, was dazu führen kann das du im schlechtesten Fall 300 € EG bekommen wirst, plus Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag hat. Es wäre also evtl. zu überlegen ob du nicht das OK von deinem AG holst um woanders in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten wo ein mögliches BV keine Rolle spielen würde. Falls ihr auf ein höheres EG angewiesen seit.


zweizwerge

Beitrag melden

Huhu, aber - ganz naiv - kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden, um die 60d Urlaub zu nehmen? Dann natürlich erst 2 Monate vor Mutterschutz... Das wäre wahrscheinlich für den AG wegen besserer Planbarkeit des Einsatzes irgendwann in der Zukunft gut und für Wunder16, weil es dann mehr Elterngeld gibt?


Lina_100

Beitrag melden

Zum Kringeln :))) Nett. Da kommen im AP so viele Dinge (BUV Zahlung bei BV, 60 Tage Resturlaub als Erzieherin - normalerweise mit Pflichturlaub in Schliesszeiten) nicht hin, da ist wohl ein Troll unterwegs der Entrüstung hervor rufen möchte. Nein, natürlich nicht rechtens sondern u.U. versuchter Sozialversicherungsbetrug. Wer nicht arbeiten kann, weil er keine Kinderbetreuung hat oder 450km weit weg zieht und nicht bereit ist zu arbeiten bekommt auch keinen Mutterschutzlohn im BV. Vorzeitig die EZ beenden geht ohnehin nur zum neuen Mutterschutz.


Colien07022004

Beitrag melden

Wie viele Benutzernamen hast du denn?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hi ich hätte 2 bis 3 fragen Unzwar ich werde meine Elternzeit vorzeitig beenden( 3 monate vorher) meine frage lautet wann muss ich der Elterngeldstelle bescheid geben bzw. der Kindergeldstelle das ich wieder arbeiten werde ? Erhalte ich dann noch Kinderzuschlag ? Und wenn ich wieder arbeite( 30 std. wöchentlich )bekomme ich meinen vollen Lohn ...

Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 7.6.22. Ich bin kochbin Elternzeit des 1. Kindes. Um Arbeitgeberzuschuss zu bekommen sollte ich vorzeitig zu Beginn des Mutterschutz kündigen oder? Wie sagt man das am besten ? Liebe grüssse

Hallo, Ich muss leider etwas ausholen. Meine Tochter kam im Juli 2020 zur Welt, ab März war ich wegen Corona im Beschäftigungsverbot. Aus dieser Zeit habe ich noch 15 Tage Urlaub (in Vollzeit erworben). Seit März 2022 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit (2 Tage die Woche). Die Elternzeit läuft noch bis Juli 2023. Nun bin ich wieder schwanger ...

Hallo, meine Frau hat kürzlich zum 02.01.2023 ihre Elternzeit vorzeitig beendet (ürsprunglich war Oktober 23 geplant), da unsere Tochter bereits zur Kita geht und sie wieder arbeiten wollte. Im Dezember hat sie beim gleichen Arbeitgeber bereits auf geringfügiger Basis ein paar Vertretungsstunden übernommen und stieg jetzt zum 02.01.2023 wieder v ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin seit März 2020 in Elternzeit. Habe davor Teilzeit (19,5 Stunden pro Woche) gearbeitet. Nun bin ich wieder schwanger und hätte meine Elternzeit daher vorzeitig wegen Eintritt in den Mutterschutz beendet. Da ich noch so viel alten Urlaub habe, könnte ich die Elternzeit nun schon direkt vorzeitig beenden, dann noch d ...

Hallo Darf mein Arbeitgeber mich wegen Personalmangel gegen meinen Willen aus der Elternzeit holen ? Kind 15 Monate Vielen Dank :)

1) wir haben den Elterngeldbescheid bekommen. Mein Mann bekommt weniger wie gedacht. Nun überlegten wir den 5. und 6. Elterngeldplus Monat auf mich laufen zu lassen. Ist dies nachträglich möglich zu ändern? Mein Mann hat weitere drei Monate Elternzeitplus von 02.06.-02.09. 2) ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, die Zusage für einen Kita Platz. ...

Ich bin in der Elternzeit erneut schwanger und hatte eigentlich vor diese eh früher zu beenden, da ich gerne wieder arbeiten wollte. Meine Arbeitgeber wissen auch Bescheid und hatten zugestimmt. Jetzt liegen ja andere Voraussetzungen vor, da ich nun ungeplant schwanger bin, muss ich dann meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin? Ich müsste ...

Hallo, Ich bin derzeit mit meinem zweiten Kind schwanger. Mit mein erstes Kind bin ich noch in Elternzeit bis 3.12.2024. Nun möchte ich die Elternzeit vorzeitig beenden. Das zweite Kind soll laut Rechnung am 5.01.2024 auf die Welt kommen. Der letze Arbeitstag ist am 23.11.2023 steht auf meinem schwangerschaftsnachweis. Was muss ich für ein Datum j ...

Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...