Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorzeitig beenden wg. SSW, mit BV? Was passiert bei Fehlgeburt?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit vorzeitig beenden wg. SSW, mit BV? Was passiert bei Fehlgeburt?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich bin als Beamtin bis März 2016 in Elternzeit, nun wieder schwanger, Ende 5. Woche. In der ersten Schwangerschaft hatte ich komplett ein BV wg. fehlender Cytomegalie-Antikörper. Was muss ich nun tun? Elternzeit beenden, wenn Antikörper weiter fehlen? Was passiert, wenn ich eine Fehlgeburt habe (hatte vor erster SSW zwei), muss ich dann gleich wieder arbeiten oder besteht die Möglichkeit, dann wie urspr. geplant bis März 2016 in Elternzeit zu bleiben? Bekomme ich bei Beendigung der Elternzeit und erneutem BV mein volles Gehalt und wenn ja, ab wann? Besten Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Hummel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Schwangerschaft ändert nicht seine Elternzeit. Auch das Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle. Das volle Gehalt bekommen Sie ab dem Tag, an dem plangemäß Ihre Elternzeit endet. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du darfst die EZ gar nicht vorsätzlich beenden um direkt ins BV zu gehen, das wäre Sozialbetrug. Und während der EZ gibt es kein BV. Also in Ruhe die kritische Zeit abwarten, dann dem Ag über die erneute Schwangerschaft in Kenntnis setzen und bis zum Ende der EZ diese genießen. Für die Zeit zwischen dem Ende der Elternzeit und dem neuen Mutterschutz gibt es dann entweder ein BV, oder wenn doch anderes Arbeitsfeld möglich, musst du dann halt arbeiten. So lange ist das dann ja eh nicht mehr. Wenn BV, dann gibt es das an Gehalt was es auch ohne gäbe


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