Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vorzeitig beenden bei einer weiteren Geburt?

Frage: Elternzeit vorzeitig beenden bei einer weiteren Geburt?

Meli1987

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Guten Abend, man wird einfach nicht schlau draus. Zu meiner Situation ich bin momentan in Elternzeit bis 15.09.2019. Ich bekomme jetzt in 3 Wochen mein 3tes baby. Ich bin seit 06.11.2018 in Mutterschutz. Jetzt weiß ich nicht muss/Soll uch die Elternzeit für meine Tochter vorzeitig beenden? Ich bin Angestellte und hätte ich dann noch Anspruch auf Zuschuss vom Arbeitgeber? Wenn ja wie muss ich die Elternzeit vorzeitig beenden? Wie formuliert man das am besten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


mellomania

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mach das bitte sofort!! morgen! dann bekommst du wenigstens noch den rest ab übermorgen. rückwirkend geht da nix. bescheinigung vom arzt mit voraussichtlichem ET (falls der AG das möchte, manchen reicht das auch mündlich) und schreiben dass du die laufende elternzeit sofort!! beendest. den rest der zurückgespielten Elternzeit kannst du später nehmen. du hättest das schon länst tun sollen, auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. die tage, die ab beginn mutterschutz bis tatsächliches ende (wenn du es morgen einreichst, zählt ab übermorgen) hast du halt verloren vom AG anteil her. am besten gibst du es persönlich ab (mit stempel) damit es gleich definitiv morgen dort ist. jeder tag, den es länger braucht, verlierst du den AG anteil


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