Hallo, Ich habe damals für unser 1.kind 2 Jahre elternzeit beantragt. Nach 18 Monaten haben wir ein 2. Kind bekommen und ich habe die 2.Elternzeit direkt mit Geburt begonnen. Kann ich die noch nicht beanspruchten 6 Monate (bzw. 18 Monate,das 3. Jahr war ja noch nicht beantragt) Elternzeit vom 1.kind an die des 2.Kindes anhaengen? Ist dies seitens des AG zustimmungsbeduerftig? Vielen Dank!
von sonne3 am 15.02.2012, 20:41