sonne3
Hallo, Ich habe damals für unser 1.kind 2 Jahre elternzeit beantragt. Nach 18 Monaten haben wir ein 2. Kind bekommen und ich habe die 2.Elternzeit direkt mit Geburt begonnen. Kann ich die noch nicht beanspruchten 6 Monate (bzw. 18 Monate,das 3. Jahr war ja noch nicht beantragt) Elternzeit vom 1.kind an die des 2.Kindes anhaengen? Ist dies seitens des AG zustimmungsbeduerftig? Vielen Dank!
SumSum076
Tja...es ist die Frage, ob die 6 Monate noch nicht beanspruchst sind! Hast du damals schriftlich die erste Elternzeit abgebrochen zur Geburt des 2. Kindes? Oder hast du nur Elternzeit fürs zeite Kind angemeldet - ohne genaues Datum? Denn brichst du schriftlich nicht ab, dann geht die erste EZ weiter und erst danach fängt die zweite an.... Ist das erste Kind am Ende der EZ fürs 2. Kind schon älter als 3 Jahre (wovon ich ausgehe), dann kannst du das dritte Jahr nicht mehr bekommen. Denn dazu hättest du ca zum 2. Geburtstag von Kind 1 um Übertragung von Elternzeit über den dritten Geburtstag hinaus bitten müssen. Übertragbar sind übrigens maximal 12 Monate Elternzeit. Gruß Sabine
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