mona13102011
liebe frau bader, vorab: ich stehe in einem unbefristeten Arbeitverhältnis, seit januar ohne elterngeld. Ich habe zwei kinder. 1 Kind, zwei jahre Elternzeit 2 Kind, nahtloser übergang, 3 Jahre Elternzeit ( noch bin dezember´16) Frage 1: Ist es möglich an diese Elternzeit noch das ausstehende 3 elternzeitjahr des ersten Kindes zuhängen? Falls möglich, wie wäre es dann mit der Krankenversicherung ( da ja kein elterngeld mehr ist) Frage 2: Bei erneuter SS in der genannten Elternzeit, falls das so möglich ist ( frage 1), ist es da möglich die begonnene Elternzeit erstmal zu ende zuführen und dann anschließend die neue ELternzeit des neuen Babys ran zuhängen? Quasi die neue Elternzeit einfach zu verschieben, oder muss sie direkt in verbindung mit der geburt genommen werden? Falls eine verschiebung möglich wäre, wie wäre es dann mit dem elterngeld? ich hoffe meine fragen sind für sie irgendwie greifbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hallo, 1. Nur mit Zustimmung des AG, da K 1 dann ja wahrscheinlich über 3 ist 2. Aber nicht sinnvoll wegen dem MG, EG und der EZ von K 3 Liebe Grüße NB
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