Chripo1111
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit ( 2 Jahre beantragt). ( 12.08.16-11.08.18) Nun sind wir in der Planung an Kind Nummer 2. Ich habe gehört, dass wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld seitens Arbeitgeber sowie Krankenkasse habe. Wie verhält es sich, wenn ich nun schwanger werden sollte, jedoch meine Elternzeit vor Beginn des Mutterschutzes enden würde? Kann ich meine Elternzeit um ein Jahr verlängern (mit dem Wissen das ich bereits schwanger bin) um in den Genuss des Mutterschaftsgeldes seitens AG zu bekommen? Und dann kurz vor Mutterschutzbeginn die Elternzeit vorzeitig beenden?Oder ist dieses verboten zu verlängern wenn man bereits schwanger ist? Wäre das Mutterschaftsgeld genauso hoch wie bei der ersten Schwangerschaft wenn ich seitdem nicht mehr gearbeitet habe? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, grundsätzlich, wenn Ihre Elternzeit endet, nehmen Sie ja die Arbeit wieder auf, wenn Sie dann erfahren, dass Sie schwanger sind, arbeiten Sie einfach weiter. Mutterschaftsgeld bekommen Sie in jedem Fall. Wenn Sie noch in Elternzeit sind, müssen Sie dies am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, um das Mutterschaftsgeld zu erhalten. Liebe Grüße NB
malini
Wie würdest du denn arbeiten nach den 2 Jahren EZ, falls du da noch nicht schwanger wärst? Wenn du arbeiten würdest zwischen Ende der zweijährigen EZ und neuem Mutterschutz erhöhst du das Elterngeld - was sonst beim Mindestsatz von 300 (+75 Euro Geschwisterbonus, bis Kind 1 3 Jahre alt ist) Euro wäre. Eine einseitige Fokussierung auf das Mutterschaftsgeld halte ich für falsch - du solltest auch das EG mit einrechnen und schauen, wo ihr am Ende mehr habt. Wenn du nach der zweijährigen EZ Teilzeit arbeitest, dann wäre es gut, die EZ zu verlängern und TZ in EZ zu beantragen. Dann erhöhst du dein Elterngeld UND kannst die EZ zum neuen Mutterschutz hin beenden, um das Mutterschaftsgeld in Vollzeithöhe zu bekommen :).
malini
..wenn sich innerhalb der EZ deine Steuerklasse geändert hat, dann ändert sich auch das Mutterschaftsgeld. Es bleibt nur in der gleichen Höhe, wenn du die gleiche Steuerklasse hast wie beim Mutterschutzbeginn von Kind 1.
Chripo1111
Danke erstmal. Aber bist du sicher, dass wenn in in EZ TZ arbeiten würde, sich das muttrschaftsgeld trotzdem auf die frühere Vz stelle richten würde?
anja.sp
Laut Auskunft meiner Personalrarsvorsitzenden erhältst du bei TZ in EZ das volle Mutterschaftsgeld in Vollzeithöhe, sollte dein neuer Mutterschutz die EZ unterbrechen. Ich habe genau aus diesem Grund meine EZ um ein Jahr verlängert. Du musst nur beachten, dass du die zulässige Höchsstundenzahl für TZ in EZ nicht überschreitest, das dürften 30 Stunden sein. Wegen der Steuerklasse bin ich nicht sicher, ich hatte zwischendrin auch ne andere Klassr und zu Zeitpunkt des Bezugs des neuen Mutterschaftsgeldes wirds aber wieder die gleiche sein wie bei Kind 1, also müsste es auch der gleiche Betrag sein...
malini
@chripo: Ja, das ist so. War bei meinen Kindern definitiv so. Das Elterngeld wird auf jeden Fall weniger sein, Mutterschaftsgeld kriegst du in Vollzeithöhe, wenn du zum neuen Mutterschutz die Elternzeit beendest. Auch wenn du Teilzeit in EZ arbeitest. Nur bei dauerhafter Teilzeit ohne EZ wird das Mutterschaftsgeld niedriger sein. Wenn zwischenzeitlich die Steuerklasse anders war, spielt das keine Rolle fürs Mutrerschaftsgeld wenn sie zu Beginn des neuen Mutterschutzes die gleiche ist wie beim ersten Mutterschutz.
Chripo1111
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich werde aufgrund von Umzug bei der Firma nach der EZ wohl nicht mehr weiter arbeiten können. Daher meine Frage ob ich sofern ich gegen Ende der zweijährigen Elternzeit schwanger werden sollte ( muttrschutzbeginn somit eigentlich nach Ende der EZ) die Elternzeit trotzdem noch von zwei auf drei Jahre verlängern kann um das alte Mutterschaftsgeld seitens AG zu erhalten. Vielen Dank!
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit ! Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze? Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...