Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit (Vater) in zwei Blöcken...kann er dazwischen gekündigt werden?

Frage: Elternzeit (Vater) in zwei Blöcken...kann er dazwischen gekündigt werden?

April2014

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Hallo, wir erwarten unser erstes Kind. Mein Mann möchte mich, da es in der Schwangerschaft Komplikationen gibt, unterstützen und würde gern ebenfalls Elternzeit nehmen. Einmal 4 Monate von der Geburt an parallel zu mir, um mir in der ersten Zeit zu helfen. Dann 8 Monate bei seinem Arbeitgeber voll arbeiten (während ich weiter in Elternzeit bleibe) und dann den zweiten Block mit 12 Monaten Elternzeit nehmen - damit ich im Wechsel nach 12 Monaten nach Geburt wieder arbeiten kann. Er hat einen 35-Std. Vertrag, unbefristet. Sein Betrieb ist recht groß 50-100 Mitarbeiter + Betriebsrat, soweit ich weiß...da er deutlich weniger als ich verdient und ich nach 12 Monaten Elternzeit alte ALG 1-Ansprüche abrufen kann bzw. schnell einen neuen Job suchen will, macht es Sinn, dass er im 2. Jahr die Betreuung übernimmt. Unsere Fragen: 1. Ab wann beginnt der Kündigungsschutz für den Mann, wenn das Kind per geplantem Kaiserschnitt (medizinisch mehrfach dringend angeraten) zwei Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt kommt? 8 Wochen vor ET ist ja eigentlich Kündigungsschutz, richtet der sich nun weiterhin nach dem ET? Oder nach dem geplanten Kaiserschnitttermin? Wie wird im Falle einer Frühgeburt (bin in der 30 SSW und es wäre durchaus möglich) gerechnet? 2. Ist der Kündigungsschutz nur vor dem ersten Block Elternzeit wirksam und wäre mein Mann in den 8 Monaten, wo er 35-40 Std. arbeiten will, wieder kündbar?? (z.B. wenn die Firma keine Lust hat, ihn nochmal 12 Monate in Elternzeit gehen zu sehen?) Für Klärung und Hilfe wären wir sehr dankbar, da das alles für uns sehr unübersichtlich und verunsichernd ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeweils 8 Wo vor Beginn (mit rechtzeitiger beantragung) beginnt der Kü-Schutz, dazwischen gibt es keinen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Der Kündigungsschutz sind 8 Wochen vor Antritt der EZ. Wenn es zwei Blöcke sind, dann ist er theoretisch dazwischen schon kündbar - genauso wie er auch nach dem 2. Block kündbar ist. Nur wieder 8 Wochen vor dem zweiten Block würde Kündigungsschutz bestehen. LG Sabine


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