Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, im Juli 2015 erwarten wir unser 2.Kind. Ich möchte gern 18 Monate Elternzeit nehmen und mein Partner 3 Monate. Er möchte 2 Monate direkt nach der Gebeut nehmen und dann gern den 13. Lebensmonat ( wenn dies nicht möglich ist, dann den 12.Lebensmonat). Da wir ja nur zusammen 14 Monate bezahlt bekommen und er der Hauptverdiener ist, wollen wir, dass bei ihm die 3 Monate Elternzeit mit Elterngeld bezahlt werden und bei mir dafür nur 11 Monate bezahlt werden und ich den Rest meiner Elternzeit (9Monate) entweder unbezahlt zu Hause bleibe, oder ich lasse mein Elterngeld auf meine Monate aufsplittern. Ist dies nach unseren Vorstellungen möglich? Es wäre meinem Partner nur möglich, den 13.Lebensmonat (oder 12.) Elternzeit zu nehmen, wenn er ihn bezahlt bekommt, da mein Elterngeld sehr wenig sein wird, könnten wir uns das ansonsten leider nicht leisten. Herzliche Grüße
Hallo, er muss mind. 2 Mo. nehmen, sonst bekommt er kein EG. Die muss er aber nicht am Stück nehmen, dies bis zum 14. LM. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da Du Mutterschutzgeld bekommst, habt ihr zusammen 12 Monate fürs Elterngeld. Die ersten zwei Monate gehören auch automatisch Dir. Ansonsten geht das natürlich, wie ihr diese Monate aufteilt ist Eure Entscheidung. Und solange die Elterngeldmonate in den ersten 14 Monaten liegen ist alles ok. Der 13. geht also auf jeden Fall.
Mitglied inaktiv
Die ersten beiden Monate werden IMMER der Mutter zugerechnet, da kommt ihr nicht drumherum. Wenn Dein Mann in den beiden Monaten auch daheim bleibt, dann werden bei ihm auch 2 Monate abgezogen, sprich ihr hättet für die ersten beiden Monate 4 Monate Elterngeld "verbraucht". Dann hättet ihr noch 10 Monate welche ihr bis zum 14ten Lebensmonat nehmen könnt, entweder nur einer, nacheinander oder eben paralell. Das gilt bei VOLLER Auszahlung. Halbiert ihr den monatlichen Betrag, dann verlängert sich entsprechend der Auszahlungszeitraum. Und, wichtig, ihr könnt immer nur ganze Lebensmonate nehmen. Einkommen wird zudem auf das Elterngeld angerechnet. So, das gilt aber für das ElternGELD! ElternZEIT ist etwas anderes und hängt nur indirekt mit dem ElternGELD zusammen. Elternzeit bedeutet, ihr könnt BEIDE jeweils bis zu 3 Jahre diese nutzen. Das heißt, man kann komplett daheim bleiben, oder in Teilzeit bei VOLLEM Kündigungsschutz bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wieviel man da dann verdient, ist egal - sobald der ElternGELD Bezug vorbei ist. Und, zweite "Spielregel", man muß sich für 2 Jahre festlegen und kann dann das 3te Jahr dranhängen, oder später nehmen (bis zur Einschulung). Ohne das die Zustimmung des Arbeitgebers nötig ist. Wichtigste Frage also an Dich, hast Du vor nach den 18 Monaten Teilzeit zu arbeiten, oder Vollzeit? Weil wenn Teilzeit, dann melde das dem Arbeitgeber am besten gleich so an, sprich das du zB die 18 Monate komplett daheim bleibst und danach zB bis zum 3ten Geburtstag (oder auch jeden ändern Tag davor) in Teilzeit INNERHALB der Elternzeit arbeiten möchtest. Wenn das finanziell für euch stemmbar ist, kann ich da echt nur zu raten. Wenn Du nämlich nur 18 Monate meldest, und dann klappt es mit der Betreuung nicht, oder sonstwas, dann kann dein Arbeitgeber einer möglichen Verlängerung verneinen. Dir bliebe dann nur entweder Vollzeit zu arbeite bzw das was du jetzt vor der Geburt auch machst, oder zu kündigen.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hätte mal eine Frage. Mein Mann und Ich hätten die Elternzeit wie folgt aufgeteilt: Voraussichtliche Geburtstermin ist der 5. Juli 2014 Ich würde komplett die 12 Monate nehmen, mein Mann 2 Monate: 1 Monat gleich am Anfang bzw. erst 2 Wochen Urlaub und dann anschließend gleich den 1. Monat Elternzeit, aber: da die Arbeit nicht so bege ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss