Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Vätermonate

Frage: Elternzeit Vätermonate

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, im Juli 2015 erwarten wir unser 2.Kind. Ich möchte gern 18 Monate Elternzeit nehmen und mein Partner 3 Monate. Er möchte 2 Monate direkt nach der Gebeut nehmen und dann gern den 13. Lebensmonat ( wenn dies nicht möglich ist, dann den 12.Lebensmonat). Da wir ja nur zusammen 14 Monate bezahlt bekommen und er der Hauptverdiener ist, wollen wir, dass bei ihm die 3 Monate Elternzeit mit Elterngeld bezahlt werden und bei mir dafür nur 11 Monate bezahlt werden und ich den Rest meiner Elternzeit (9Monate) entweder unbezahlt zu Hause bleibe, oder ich lasse mein Elterngeld auf meine Monate aufsplittern. Ist dies nach unseren Vorstellungen möglich? Es wäre meinem Partner nur möglich, den 13.Lebensmonat (oder 12.) Elternzeit zu nehmen, wenn er ihn bezahlt bekommt, da mein Elterngeld sehr wenig sein wird, könnten wir uns das ansonsten leider nicht leisten. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, er muss mind. 2 Mo. nehmen, sonst bekommt er kein EG. Die muss er aber nicht am Stück nehmen, dies bis zum 14. LM. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Da Du Mutterschutzgeld bekommst, habt ihr zusammen 12 Monate fürs Elterngeld. Die ersten zwei Monate gehören auch automatisch Dir. Ansonsten geht das natürlich, wie ihr diese Monate aufteilt ist Eure Entscheidung. Und solange die Elterngeldmonate in den ersten 14 Monaten liegen ist alles ok. Der 13. geht also auf jeden Fall.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die ersten beiden Monate werden IMMER der Mutter zugerechnet, da kommt ihr nicht drumherum. Wenn Dein Mann in den beiden Monaten auch daheim bleibt, dann werden bei ihm auch 2 Monate abgezogen, sprich ihr hättet für die ersten beiden Monate 4 Monate Elterngeld "verbraucht". Dann hättet ihr noch 10 Monate welche ihr bis zum 14ten Lebensmonat nehmen könnt, entweder nur einer, nacheinander oder eben paralell. Das gilt bei VOLLER Auszahlung. Halbiert ihr den monatlichen Betrag, dann verlängert sich entsprechend der Auszahlungszeitraum. Und, wichtig, ihr könnt immer nur ganze Lebensmonate nehmen. Einkommen wird zudem auf das Elterngeld angerechnet. So, das gilt aber für das ElternGELD! ElternZEIT ist etwas anderes und hängt nur indirekt mit dem ElternGELD zusammen. Elternzeit bedeutet, ihr könnt BEIDE jeweils bis zu 3 Jahre diese nutzen. Das heißt, man kann komplett daheim bleiben, oder in Teilzeit bei VOLLEM Kündigungsschutz bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Wieviel man da dann verdient, ist egal - sobald der ElternGELD Bezug vorbei ist. Und, zweite "Spielregel", man muß sich für 2 Jahre festlegen und kann dann das 3te Jahr dranhängen, oder später nehmen (bis zur Einschulung). Ohne das die Zustimmung des Arbeitgebers nötig ist. Wichtigste Frage also an Dich, hast Du vor nach den 18 Monaten Teilzeit zu arbeiten, oder Vollzeit? Weil wenn Teilzeit, dann melde das dem Arbeitgeber am besten gleich so an, sprich das du zB die 18 Monate komplett daheim bleibst und danach zB bis zum 3ten Geburtstag (oder auch jeden ändern Tag davor) in Teilzeit INNERHALB der Elternzeit arbeiten möchtest. Wenn das finanziell für euch stemmbar ist, kann ich da echt nur zu raten. Wenn Du nämlich nur 18 Monate meldest, und dann klappt es mit der Betreuung nicht, oder sonstwas, dann kann dein Arbeitgeber einer möglichen Verlängerung verneinen. Dir bliebe dann nur entweder Vollzeit zu arbeite bzw das was du jetzt vor der Geburt auch machst, oder zu kündigen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich hätte mal eine Frage. Mein Mann und Ich hätten die Elternzeit wie folgt aufgeteilt: Voraussichtliche Geburtstermin ist der 5. Juli 2014 Ich würde komplett die 12 Monate nehmen, mein Mann 2 Monate: 1 Monat gleich am Anfang bzw. erst 2 Wochen Urlaub und dann anschließend gleich den 1. Monat Elternzeit, aber: da die Arbeit nicht so bege ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...