Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe ein ähnliches Anliegen wie "babyproject". Meine Elternzeit läuft am 03.03.07 (nach einem Jahr) aus. Seit mehrern Tagen bemühe ich mich um einen Kinderkrippenplatz, was sehr schlecht aussieht. 1. Frage: Ist es möglich, die Elternzeit zu verlängern, ohne dass der AG zustimmen muss? Würde unseren Kleinen gerne erst ab Sept. 2007 in die Krippe geben bzw. früher bekomme ich auch keinen Platz. Einen Wechsel von Tagesmutter auf Kita möchte ich ihm ersparen. 2. Frage: Am 1.7. 2005 habe ich einen neuen Job angefangen. Durch die Schwangerschaft musste ich ungeplant ab Oktober zu Hause bleiben (Geburt im März 2006), deshalb konnte/brauchte ich keinen Urlaub nehmen. Stand mir bis zum Mutterschutz 2006 noch Urlaub zu? Wenn ja, kann/darf ich diesen im Anschluss an die Elternzeit 2007 nehmen? Wie muss ich das mit meinem AG vereinbaren? 3. Frage: Ist es richtig, dass ich für den Erziehungsgeldantrag 6 Monate Zeit habe? Ich hoffe, Sie haben meine Situation bzw. mein Problem verstanden. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Nein 2. Sie haben einen Anspruch bis einschließlich zum letzten Monat des Mutterschutzes, den Urlaub können Sie ab dem Jahr nehmen, wo er entstanden ist. 3. Man kann ihn 6 Mo. rückwirkend stellen Gruß, NB
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