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Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 26.02.2009 geboren. Davor habe ich vollzeit gearbeitet. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und angekündigt, dass ich nach etwa einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten mochte. Ab April 2010 arbeite ich wieder 20 Stunden pro Woche. Leider wird mein Freund (und der Vater meines Kindes, der auch seine 2 Partnermonate hatte) ab dem 01.07.2010 arbeitslos. Damit haben wir beide nicht gerechnet. Da ich eine gute und sichere Arbeitsstelle habe. überlegen wir uns dass ich dann mehr arbeite. Dazu habe ich zwei Fragen: 1) ich darf ja max. 30 Stunden in der Eternzeit arbeiten. Habe ich einen Anspruch auf eine Erhöhung der vereinbarten 20 Stunden auf 30? 2) eigentlich wäre eine Vollzeitarbeit noch sinnvoller als 30 Stunden pro Woche. Dann muss ich meine Elternzeit beenden. Ich habe zuerst volle 3 Jahre beantragt (mit Teilzeit) und möchte das jetzt ändern, darf ich das überhaupt? Geht mir dann die restliche Zeit (das wären etwa 18 Monate) verloren, oder darf ich sie dann später (zB bei der Einschulung oder wenn mein Freund eine Arbeitstelle findet) fortsetzen? Bevor ich mit meiner Vorgesetzten spreche, würde ich gerne wissen was gesetzlich erlaubt ist bzw. worauf ich Anspruch habe. Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Irena Otasevic
Hallo, 1. Je nach Grösse des Unternehmens ja, 2. Sie haben in dieser Sitaution sogar das Recht, die EZ abzubrechen, weil sich eine wirtschaftlcihe Veränderung ergeben hat 3. Mit Zustimmung vom Ag kann man den rest bis zum 8. Geb. nehmen, höchstens aber 12 Mo. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche gerade meine Elternzeit zu planen und hänge an einem Punkt. Mein Plan ist, vom 1. bis 12. Monat Elternzeit zu nehmen und danach wird mein Mann 2 Monate in Elternzeit gehen. Ich möchte im Anschluss zunächst noch ein paar Monate in Teilzeit arbeiten. Muss ich für meine geplante Teilzeit weiter Elternzei ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn ist 2 Jahre und uch arbeite seit seinem 1. Lebensjahr bis er 3 wird in TZ während der EZ. Nun überlege ich demnächst eine Weiterbildung in VZ zu machen die 4-6 Mo. dauert. Wie kann mich der Arbeitgeber dafür freistellen? Soll ich meine Tätigkeit in EZ kündigen oder gibt es eine andere Möglichkeit? Vielen Dank v ...
Sehr geehrte Frau Bader, unsere erste Tochter ist im September 2019 geboren und dafür habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Nun kommt im Oktober unsere 2. Tochter zur Welt. Ich würde nun gern meine Elternzeit für Tochter 1 unterbrechen um Mutterschaftsgeld und Elterngeld für Tochter 2 zu beziehen. Meine Frage ist, ob ich noch Anspruch für das ni ...
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Sehr geehrte Frau Bader, aktuell befinde ich mich im dritten Jahr meiner Elternzeit von meinem ersten Kind, welche im Januar 2024 endet. Ich bin nun schwanger mit Zwillingen, die voraussichtlich im Juli diesen Jahres geboren werden. Bisher habe ich meinen Arbeitgeber noch nicht über die erneute Schwangerschaft informiert. Meine Frage ist: Ich m ...
Hallo, mein Sohn kam im Oktober 2022 zur Welt. Ich bekomme bis Juli 2024 Elterngeld plus. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, würde ich die Elternzeit unterbrechen und wieder Vollzeit arbeiten gehen um neues Elterngeld für Kind 2 zu bekommen. Was passiert mit der neuen Elterngeldberechnung, wenn ich wegen eines Beschäftigungsverbotes die A ...
Sehr geehrte Frau Bader, wird Elterngeld normal weiterbezahlt, wenn man die Elternzeit für einen Tag unterbricht zum Arbeitgeberwechsel mit anschließender neuer Elternzeit? An dem einen Tag wird nicht gearbeitet. Muss man der Elterngeldstelle die Unterbrechung mitteilen? Vielen Dank und beste Grüße Nana
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