Pipa86
Guten Tag Frau Bader, Ich habe gerade folgende Situation: Ich habe letztes Jahr entbunden in bin in eine 1-Jährige Elternzeit gegangen. Diese Elternzeit läuft nun bald ab und mein Arbeitgeber will bald informiert werden ob und für wieviele Stunden die Woche ich wieder komme. Allerdings bin ich wieder schwanger und zwischen Elternzeitende und nächster Geburt liegen 5 Monate. Die Sache ist nur die, dass bei mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden würde. Wie verfahre ich jetzt mit meinem Arbeitgeber? Informiere ich ihn, dass ich nach der Elternzeit sofort ins Berufsverbot gehen müsste? Ihn darüber im Ungewissen zu lassen und mich voll einplanen zu lassen fände ich nicht fair. Habe ich aber dann noch Kündigungsschutz, wenn ich ihn von meiner jetzigen Schwangerschaft wissen lasse? Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen
Hallo, grundsätzlich können Sie ab dem ersten Tag nach der Elternzeit wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich weiß aber ausdrücklich darauf hin, dass das Mutterschutzgesetz sich in naher Zukunft ändern wird und der Arbeitgeber dann vorrangig eine Umsetzung vor einem Beschäftigungsverbot vornehmen muss. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das mit dem BV hat sich sehr geändert und stellt nun die absolute Ausnahme dar. Kernfrage ist ob Du Betreuung für das erste Kind hast und überhaupt den alten Vertrag erfüllen könntest ohne Schwangerschaft. Hier muss man nachweisen dass man das, was die Krankenkasse ersetzen soll, überhaupt hätte verdienen können ohne Schwangerschaft. Zudem solltest Du den AG schon zeitig informieren, damit er Dir einen gefahrenfreien Arbeitsplatz schaffen kann ggf.
Pipa86
Eine Ergänzung: Das Berufsverbot wurde vom Arbeitgeber bzw Betriebsarzt ausgestellt, es gibt keine alternative Beschäftigung
Mitglied inaktiv
Ja, dein Kündigungsschutz läuft weiter, sobald du die Schwangerschaft mitteilst. Aufgrund deiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht musst du die Schwangerschaft baldmöglichst mitteilen, damit der Arbeitgeber Vorlaufzeit hat um zu planen. Was das Beschäftigungsverbot betrifft: du hast einen Lohnfortzahlungsanspruch in der Höhe, in der du eine Betreuung nachweisen kannst. Auch wenn kein Ersatzarbeitsplatz vorhanden sein sollte, theoretisch kann immer eine Ersatztätigkeit kurzfristig angeboten werden.
Pipa86
Hallo Frau Bader, mir ging es jetzt nicht nur um das Beschäftigungsverbot. Meine Frage ist, wann ich meinem Arbeitgeber am Besten von der Schwangerschaft erzähle. Wie schon erwähnt muss ich ihm bald mitteilen für wieviele Stunden ich wiederkomme. Allerdings würde mein Arbeitgeber mir bei erneuter Schwangerschaft sofort ein Berufsverbot ausstellen, da ich in dem Betrieb als Schwangere nicht arbeiten darf. Habe Angst gekündigt zu werden, sobald ich jetzt von der Schwangerschaft erzähle oder habe ich während der Elternzeit Kündigungsschutz? Liebe Grüße Und danke im Voraus für die Antwort und vielen Dank auch an alle anderen ;)
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