Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau BAder, ich habe zur Zeit Elternzeit bis 09.10.2006 (Ende des zweiten Lebensjahres des Kindes). Könnte also das dritte Jahr noch flexibel nehmen. Wie oft darf ich das dritte Jahr bis zum achten Lebensjahr stückeln? Wir planen ein weiteres Kind. Meine Frage ist, kann ich zum Beispiel vom dritten Jahr der Elternzeit nur zwei Monate nehmen und dann direkt in Mutterschutz, damit ich noch einmal Geld vom Arbeitgeber bekomme, wenn ich schon weiß das ich schwanger bin oder muss ich dann automatisch die ganzen restlichen 12 Monate des dritten Jahres nehmen? Ich habe auch noch 6 Wochen Urlaub von vor der Schwangerschaft, die ich vor dem Mutterschutz nehmen könnte, so dass Elternzeit des ersten Kindes und Mutterschutz des zweiten Kindes nicht in unmittelbarem Zusammentreffen stehen würden. Viele Grüße und vielen Dank Carola
Hallo, wenn der AG zustimmt, kann man stückeln.Lt. Gesetz kann man das 3. Jahr aufheben. Gruß, NB
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