Guten Tag Frau Bader,
kann ich bei meinem 1.AG (hauptamltlich, vollzeit in Kirche) zwei Jahre Elternzeit anmelden und trotzdem bei einem anderen AG (Schule) beschäftigt sein? Genehmigung als Nebenbeschäftigung für ca 5 Stunden habe ich, möchte diese aufstocken. Muss ich die rechtlich anmelden oder einfach in die EZ gehen und in der Schule auf 12 Arbeitsstunden aufstocken?
Evtl würde ich dann nach zwei Jahren zum 1.AG vollzeit zurückkommen.
Was müsste ich beachten?
Herzlichen Dank Frau Bader für eine Rückmeldung.
von
Erdbeere7
am 16.02.2024, 22:56
Antwort auf:
Elternzeit und Nebenbeschäftigung
Hallo,
wenn der alte Arbeitgeber zustimmt, ist das unproblematisch möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2024
Antwort auf:
Elternzeit und Nebenbeschäftigung
Aktuell hat ihr Haupt-AG einer Tätigkeit von 5 Wochenstunden zugestimmt. Wenn sie mehr machen möchten muss der Haupt-AG zustimmen.
Beantragen Sie bei ihrem Haupt-AG TZ in EZ mit dem Hinweis, dass sie diese bei X ausüben werden. Meldet der AG sich nicht innerhalb von 4 Wochen zurück gilt der Antrag als genehmigt. Er kann sich auch vorher zurück melden und zustimmen oder aus betrieblichen Gründen ablehnen.
Beachten Sie beim anderen AG, dass die Stunden befristet aufgestockt werden und eine TZ in EZ Tätigkeit ist. Damit ruht der Vertrag mit 5 Stunden.
Sollten Sie nach der EZ weiterhin mehr als 5 Wochenstunden dort tätig sein wollen müssen sie das erneut bei ihrem Haupt-AG beantragen. Denn die 12 Wochenstunden beziehen sich auf die EZ.
von
Ani123
am 17.02.2024, 20:47