Hallo, bin gerade in Elternzeit bis 2015 (1 Jahr von meiner großen übrig und 2 Jahre von meiner kleinen noch) Nun beginne ich ab OKT 2013 einen Minijob auf 400€ Da ich durch meine ungekündigte Stellung in Elternzeit noch krankenversichtert bin (beitragsfrei) hätte ich folgende Frage: Bekomme ich bei meinen Minijob Geld von der Kasse falls "Kind Krank geschrieben" oder nicht da es sich um eine andere Arbeitsstelle handelt? Hätte ich Vorteile in der Elternzeit den "Hauptjob" zu kündigen- werde in diese Arbeitsstelle umzugsbedingt nicht mehr arbeiten. Außerdem habe ich noch 200Überstunden und reichlich Urlaub- der Arbeitgeber des Hauptjobs verweigert die Überstunden Auszahlung- laut Personalabteilung erst nach Kündigung auszahlbar. Ist das zulässig oder kann verlangt werden, d die gearbeiten Überstuden ausbezahlt werden, falls ja kann auch eine teilzahlung/monatliche zahlung verlangt werden? Herzlichen Dank für ihre Auskunft. Gruß cheyla
von cheyla am 03.09.2013, 23:47