Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit und Minijob

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Hallo Frau Bader! Ich bin noch bis Ende März 2010 in Elternzeit, arbeite aber seit über einem Jahr auf 400 Euro ein paar Stunden die Woche bei meinen Schwiegervater! Nun gibt es ja die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, die man bei der KK einreichen muss. Ich bin über meinen AG weiterhin gesetzlich versichert und habe einen Antrag auf geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit gestellt. Mein Schwiegervater braucht jetzt eine Bescheinigung von meinem FA mit dem errechneten ET und ab wann ich in Mutterschutz gehe! Brauche ich denn auch die Bescheinigung über Mutterschaftsgeld, wenn ich gar nicht Vollzeit arbeite und muss ich diese bei meiner KK einreichen? Oder macht alles weitere mein AG, dem ich zu Beginn der Schwangerschaft diese mitteilte? Für ihre Bemühung bedanke ich mich im voraus und verbleibe mit freundlichem Gruss Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen gar nicht svon Ihrem jetzigen Ag in der Mutterschutzfrist, sondern nur den Anteil der KK, also täglich bis zu 13 €. Insofern verstehe ich nicht, wozu Ihr Schwiegervater die Bescheinigung braucht. Oder ist er auch Ihr Haupt-Ag? Liebe Grüsse, NB


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