Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und jede Menge doofe Fragen ;-) gerne an alle

Frage: Elternzeit und jede Menge doofe Fragen ;-) gerne an alle

wilma1077

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Ich hatte schon ne Frage wg Verlängerung der Elternzeit bei Zwillis gestellt. Inzwischen überlege ich, welche "Vorteile" ich von der Elternzeit habe. Ich bin krankenversichert und meine Vollzeit Stelle, die ich in den nächsten 5 bis 10 Jahren nicht antreten werde, wird mir frei gehalten. Mein Rentenanspruch etc verändert sich doch nicht durch die Elternzeit, oder? Durch die angemeldete Elternzeit stehe ich dem Arbeitsmarkt ja offiziell nicht zur Verfügung und bekomme kein ALG 1, wenn ich keinen bis 30 Wochenstunde Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb finde, wenn ich das richtig verstanden habe?! Ohne Elternzeit aber schon, oder? Krankenversichert wäre ich in dem Fall ja auch?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können Teilarbeitslosengeld I bekommen für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Doch, wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst und dein AG bestätigt dass er Dich nicht Teilzeit beschäftigen kann, dann bekommst Du ALG1. Je nach Größe des Betriebes muss der AG aber gute Gründe darlegen um Teilzeit zu verwehren.


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