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Hallo Frau Bader. Ich habe im Dezember 2008 einen gesunden Jungen zur Welt gebracht! Habe von meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit genehmigt bekommen, aber ich bekomme nur 1 Jahr Elterngeld(auf 2 Jahre gesplittet wäre es zu wenig gewesen) Nun frage ich mich wo ich das 2te Jahr Geld herbekomme? Die Argentur für Arbeit ist für mich nicht zuständig da ich ja nicht vermittelt werden kann da ich eine feste Arbeit habe. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Unterhalt vom KV oder Unterhaltsvorschuss.Evtl. ARGE Liebe Grüsse, NB
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Geld bekommt man normalerweise durch Arbeit. Auch in der Elternzeit kann man Teilzeit arbeiten. Ansonsten ist natürlich der Kindsvater Mutter und Kind unterhaltspflichtig.
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Erstmal ist der Vater unterhaltspflichtig. In manchen Bundesländern kann man Landeserziehungsgeld beantragen. Wenn die Einkünfte nicht ausreichen, evtl Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen, ansonsten Hartz4
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das fällt dir aber früh ein!!! nicht die allgemeinheit ist für den lebensunterhalt deines nachwuchs zuständig, sondern die eltern. ich bin erschüttert, daß es tatsächlich leute zu geben scheint, die denken, andere sind zuständig.... arbeit hat noch niemandem geschadet. und falls der kinderbetreuungseinwand kommen sollte....der egon wird ja abends und am woe zuhause sein.....
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Hey Mädels, Sorry, aber ich finde Eure Antworten teilweise unverschämt und beleidigend! Wäre nett, wenn Ihr Eure Wut irgendwo anders auslassen könntet und nicht an Leuten im Forum, die einfach nur Fragen stellen. Wenn es Euch so nervt, müsst Ihr diese ja nicht beantworten. In diesem Sinne Schönen Abend!
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@ vallie nur mal zur Info, ich bin in einem Arbeitsverhältnis, habe aber nunmal keine Millionen im Keller liegen womit ich ein Jahr leben könnte, und meinen Sohn kann ich wohl schlecht allein zu hause lassen(10 Monate alt) Ich bin seit Jahren in einer festen Anstellung! Wenn du keine Ahnung hast dann solltest du es auch lassen solche minderbemittelten Kommentare zu schreiben! Zu dem EGON, ich bin alleinerziehend! Eine Frechheit!!!!!!!!!!
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Dennoch ist zuvorderst der Kindsvater Dir gegenüber unterhaltspflichtig, sog. Betreuungsunterhalt. Und zwar schon ab Geburt des Kindes. (Das dem Kind UH zusteht ist ja klar). Und da muss man (Du) auch als erstes ansetzen und hättest es schon längst tun sollen (das Kind ist ja schon 10 Monate alt). Wende Dich ans JA und lass´ Dich beraten. Und das Du allein erziehend bist, konnte im ersten Beitrag nicht gelesen werden. Da klang es schon ganz plump nach: Ich habe jetzt 2 Jahre Elternzeit, wusste dass das Elterngeld fürs erste Jahr reicht und nun suche ich jemanden, der uns finanziert. Nochmal kurz: Der Kindsvater muss zuerst dran glauben. Es sei denn, Du hast auch vergessen zu erwähnen, dass dieser keinem Job nachgeht, studiert, unbekannt ist oder nur sehr wenig verdient und von daher bisher als nicht leistungsfähig gilt. Du siehst: Halbe Infos, halbe Antworten.
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Da gibts nur eins: Wenn Du ae bist dann geht halt nur ein Jahr Erziehungsurlaub und nicht zwei. Ich persönlich bin auch ae und wäre GERNE zwei Jahre daheimgeblieben. Dumm aber auch, dass mir dann irgendwann auch die Kohle ausgegangen wäre. Da ich aber wusste, wie lange ich Geld kriege, war das auch nicht wirklich überraschend. Also Arbeitgeber anrufen und wieder arbeiten gehen? Kind in die Krippe, und schon ist wieder Kohle auf dem Konto.
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man stelle sich vor, ich war auch mal ae und ich wußte, wie lange ich wieviel geld bekommen würde und zwar schon IN der schwangerschaft. wie du in einem festen arbeitsverhältnis stehend bin ich nach 1 jahr wieder teilzeit arbeiten gegangen, da ich genau wie du keine millionen im keller hatte und habe. damals gab es noch kein elterngeld....und kindergeld war 70 deutsche mark. es spielt auch keine rolle, ob bemannt oder unbemannt, wenn ich schwanger bin, ERKUNDIGE ich mich, es gibt ne ganze menge beratungsstellen diesbezüglich, zb pro familia, und dann weiß ich nicht erst kurz vor knapp, daß mir bald die talers ausgehen. mit diesem wissen läßt sich dann ganz gut planen. ich gehe mal davon aus, daß der kv nicht sonderlich solvent ist, daß er das 2.jahr finanziert, also wirst du alg2, genannt hartzIV, beantragen müssen. ich werde niemals verstehen, warum man seine finanzen erst überblickt, kurz bevor es zum supergau kommt, dann aber wie selbstverständlich annimmt, daß schon irgendwo das geld herkommt, man ist ja schließlich muddi. und zum egon: in der regel haben nehmen väter ihr umgangsrecht jedes 2.woe wahr. umso besser, kann man jeden 2. samstag schon mal minijobben gehen. nur mal zur info. kostenlos.
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Der Vater des Kindes hat kein Interesse...aber egal. ich wollte hier nur einmal nachfragen ob jemand nen TIP hat, nicht um mich hier blöd anmachen zu lassen! Wenn sich noch jemand das Maul über das Thema zerreißen möchte, nur zu.......ich werde mich hier abmelden!
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Ob er Interesse hat oder nicht: er ist für DICH UND das Kind unterhaltspflichtig. Kann er zahlen, wird es kein anderer tun. Bei Vallie ist jeder Mann ein Egon. Leider unterscheidet sie hier nicht, wer sie und ihre Art kennt und wer nicht. Dadurch kommen gewisse Dinge häufig etwas plump rüber. Liest man sie öfter läßt sich durchschauen, dass es so grob idR nicht gemeint ist.
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hast du genug bekommen. ob du dich abmeldest oder nicht...pfffffffffffffffffffffffft, ist mir und den forenbetreibern wahrscheinlich banane, denn du bist, wie soviele gerade hier bei nb ein einzelklicker. wenn du dich blöd angemacht fühlst, ist das deine geschichte, DU ziehst dir den schuh an. ob der kv interesse hat oder nicht, spielt ebenfalls keine rolle. er MUSS zahlen, wenn er denn kann....wenn nicht, haben wir alle pech gehabt. trotzdem wirst du im guten deutschland sicher nicht verhungern.
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Hallo, wenn dein AG dir keine Arbeit während der EZ anbieten kann und die Betreuung deines Kindes sichergestellt ist, kannst du Arbeitslosengeld beantragen (bis zu 12 Monate, 67% des durchschnittlichen Gehaltes der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes, anteilmäßig für die Anzahl der Stunden, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst-bis zu 30h/Woche). Ich habe bisher in diesem Forum nur gelesen ohne mich zu registrieren. Als ich aber gesehen habe, welche Wellen diese, o.K. vielleicht etwas naive Frage , schlug (stellen doch aber andere auch, obwohl viele Antworten eindeutig aus dem Elternzeitgesetz hervorgehen), musste ich einfach antworten. Ich wollte auch bei meinem Arbeitgeber Teilzeit arbeiten, konnte mich mit ihm aber nicht über die Arbeitszeiten einigen und möchte nicht, daß mein kleiner Sohn bis 17.00 Uhr in die KITA gehen muß. Viele liebe Grüße und alles Gute für dich und deinen Sohn. Claudia
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