Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und aufstocker

Frage: Elternzeit und aufstocker

Xtina84

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Hallo ;) Steht einem "aufstocker" auch 3 Jahre elternzeit zu? Also unbefr. AV liegt vor. 2 Jahre elterngeld plus Rest aufgestockt ist klar. Und im 3. Jahr? Kommt das jobcenter komplett auf? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt Bundesländer, da kommt das Jobcenter komplett auf, es gibt aber auch Bundesländer die haben folgende Argumentation: ab dem ersten Geburtstag gibt es einen Anspruch auf Fremd-Betreuung, da muss man wieder arbeiten gehen. Man muss also dann ausführlich nachweisen, warum man nicht vollständig für sein eigenes Leben aufkommen kann. Liebe Grüße NB


mamavonbaby

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Ja, die kommen dann komplett auf. Lieben Gruß.


Sternenschnuppe

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Das kommt aufs Bundesland an. Und ist auch da regional verschieden. Das Kind hat ab einem Jahr Anspruch auf Betreuung. Du hast einen Arbeitsvertrag. Da würde hier kein Jobcenter länger zahlen. Bürgergeld ist für unverschuldete Notlagen. Nicht um Elternzeit zu finanzieren.


KielSprotte

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Elternzeit muss man sich leisten können - kommt darauf an wo du wohnst, aber manche Kreise verlangen bereits im 2. Jahr zumindest TZ ( TZ in EZ). Sozialleistungen sind für unverschuldete Notfälle gedacht, nicht um dir 3 Jahre EZ zu finanzieren (von den Steuergeldern u.a. der Mütter, die nach einem Jahr wieder arbeiten gehen und ihr Kind schweren Herzens in die Krippe geben).


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