daheim
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite bereits in Teilzeit mit 16 Wochenstunden und habe nun Elternzeit für die ersten zwei Lebensjahre meines Kindes beantragt. Während dieser Zeit wollte ich mit meinen 16 Stunden weiterarbeiten - habe jedoch den Fehler bei meinem Antrag auf Elternzeit gemacht, dass ich keinen konkreten Termin genannt habe, sondern einen "ca. Zeitraum". Lt. Antwort des Arbeitgeber darf die Teilzeitarbeit dabei sowohl ab Beginn als auch im Laufe der Elternzeit fortgesetzt werden, sofern dies im erstmaligen Antrag auf Elternzeit innerhalb der Frist des § 16 Abs 1 BEEG (spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit) schriftlich erklärt wird. Deshalb wurde meine Bitte zum heutigen Zeitpunkt nicht bestätigt, da in meinem Antrag auf Elternzeit kein genauer Termin der Wiederaufnahme der Teilzeitarbeit angeben wurde. Sollte ich also zu einem späteren Zeitpunkt in 2017 oder 2018 von der Möglichkeit der Wiederaufnahme meines bisherigen Teilzeitarbeitsverhältnisses Gebrauch machen wollen, ist dies abhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Stelle in meiner bisherigen Arbeitsstätte oder im Gesamthaus zur Verfügung steht. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte mein Antrag zu diesem Zeitpunkt abgelehnt werden. Ich wollte mit dem "ca.-Zeitraum" mir die Möglichkeit offen halten, damit ich klären kann, wo ich das Kind während der Arbeit unterbringe (Krippenplatz, etc.). Nun zu meiner konkreten Frage: 1. Ist die Aussage des AG richtig? Habe ich aufgrund der "ca.-Angabe" im erstmaligen Elternzeitantrag meine Chance auf eine Weiterführung der TZ-Tätigkeit mit 16 Std. ohne Zustimmung des AG erstmal vertan? 2.Kann ich nun während der Elternzeit beim Arbeitgeber (erfüllt die Erfordernisse für Teilzeitarbeit - mehr als 15 AN und ich bin länger als ein 1/2 Jahr dort beschäftigt) einen schriftlichen Antrag auf Verringerung meiner Arbeitszeit auf neu 15 Wochenstunden (anstatt wie bisher 16 Std.) mit einem konkreten Datum, das in den ersten zwei Lebensjahren meines Kindes liegt, und Aufnahme dieser verringerten Teilzeitarbeit, beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Frage ist, ob überhaupt ein Antrag vorliegt. Dieser muss genaue Zeiten enthalten. Stellen Sie schnellstens einen neuen Antrag mit genauen Zeiten. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ab dem 25.5 sollte ich mit 30h in TZ während EZ (EZ geht bis 25.5.21 erste 2 Jahre) wieder bei meinem AG einsteigen. AG im öffentlichen Dienst - interne Verwaltung. Die Kita hat unsere Eingewöhnung aufgrund der Pandemie verschoben. Aktuell ist es evtl. Juni. Zudem bin ich Asthmatikerin und gehöre zur Risikogruppe. Meinem ...
Bei Teilzeit in Elternzeit darf man ja max. 32 Stunden pro Woche arbeiten. Werden hier immer die einzelnen Wochen betrachtet oder ein Durchschnitt pro Monat ausgerechnet? Also geht es zum Beispiel, dass man in einem Monat 2 Wochen 40 Stunden arbeitet und 2 Wochen 20 Stunden?
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld