Linasmummy
Hallo Frau Bader, für Kind 1 (2018 geboren) hatte ich zunächst 2 Jahre Elternzeit beantragt, welche ich dann auf 3 Jahr verlängerte. Als Kind 1 30 Monate alt war, kam Kind Nr 2 auf die Welt (2021 geboren), sodass ich nahtlos in die 3 Jahre Elternzeit des zweiten übergegangen bin. Regulär fehlen mir also 6 Monate von Kind Nr 1. Ist es möglich diese noch zu beantragen beim Arbeitgeber, wenn die Elternzeit für Kind Nr 2 endet? Wenn ja, muss ich eine Frist beachten? Ich danke ihnen vorab herzlich für die Informationen. Viele Grüße
Hallo, Sie können bis zum 8. Geb. des Kindes die restliche EZ beantragen Frist 13 Wo. Der AG hat kein Mitspracherecht. Liebe Grüße NB
Neverland
EZ vom ersten Kind ist nur dann noch übrig, wenn du die EZ zum neuen Mutterschutz aktiv beendet hast. Sonst sind die parallel gelaufen.
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