Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Überschneidung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - Überschneidung

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Guten Tag, unser 1. Kind ist am 30.07.2011 geboren. Für Ihn habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt. Danach habe ich wieder in Vollzeit gearbeitet. Am 1. Arbeitstag (30.07.2012) war ich allerdings schon wieder schwanger. Der Mutterschutz für das 2. Kind begann am 06.02.2013. Voraussichtlicher Entbindungstermin 20.03.2013. Vorausgesetzt es bleibt bei diesem Termin möchte ich für das 2. Kind - 3 Jahre - Elternzeit beantragen - sprich bis zum 20.03.2016. Daran soll dann noch die mögliche Zeit vom 1. Kind angehängt werden. Das mein AG dieser Verlängerung, welche durch das 1. Kind entsteht, zustimmen muss, weiss ich. Aber wie berechnet sich die max. Zeit? Ca. sind es 1,5 Jahre - möchte aber gerne im Antrag ein Datum nennen, dem mein Arbeitgeber zustimmen soll. Vielen dank vorab an alle.


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