ie_caro
Hallo Frau Bader, kurz zu meinem Hintergrund: ich bin seit ca. 5 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, aktuell in Mutterschutz und habe mich dazu entschieden während der Elternzeit (2 Jahre) ein Fernstudium (Master) zu absolvieren. Ich möchte dieses aber nicht meinem Arbeitgeber mitteilen, da ich auf dieses Studium nicht angewiesen bin und falls es sich für mich als zu stressig rausstellen sollte, würde ich es auch wieder abbrechen. Für das aktuelle Wintersemester 2015/2016 bin ich jedoch bereits immatrikuliert. Im Antrag auf Elterngeld wird gefragt, ob ich aktuell studiere und ich bin mir nicht sicher was ich angeben soll. Muss ich angeben, dass ich studiere bzw. was wäre Ihre Empfehlung? Hätte diese Angabe Vor- bzw. Nachteile für mich? (Höhe Elterngeld? steuerliche Auswirkungen? Anspruch auf Kinderbetreuung? Weitere?) Würde mein Arbeitgeber hiervon erfahren? Herzlichen Dank im Voraus & beste Grüße!
Hallo Sie sind verpflichtet, das Formular richtig auszufüllen. Schreiben Sie doch rein, dass es ein Feenstudium ist Liebe Grüße NB
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Liebe Frau Bader, Ich überlege während der Elternzeit ein Studium aufzunehmen und als Werkstudent zu arbeiten. Die Voraussetzung dass weniger als 30h/Woche gearbeitet wird würde ich natürlich einhalten. Mein AG möchte über die Aufnahme einer Tätigkeit während meiner EZ informiert werden. Zählt hierzu auch eine Tätigkeit als Werkstudent? Würde sich ...
Dehr geehrte Frau Bader, Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, wenn ich in der Elternzeit studieren möchte? (ist ein Fernstudium) Gruß Whity
Hallo! Ich habe bald vor ein duales Studium im Bereich Soziale Arbeit zu beginnen. Nun bin ich am überlegen, ob gegen Ende des Studiums eventuell der beste Zeitpunkt für ein Baby wäre. Da man ja bei einem dualen Studium arbeiten geht, stellt sich für mich die Frage, ob man dann 1 Jahr Elternzeit nehmen kann in dem dann das Studium als auch der P ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen? Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Danke Ihnen nochmal
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