Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit splitten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit splitten

Mitglied inaktiv

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Ich möchte gern nach 1,5 Jahren Elternzeit Teilzeit einsteigen. Wie ist das Prozedere: Soll ich erstmal 3 Jahre beantragen und darin die Teilzeittätigkeit anfangen? Oder ist es schlauer, 2 Jahre zu beantragen, eins aufzuheben für später, damit es - man weiß ja nie wozu man es brauchen könnte - nicht verfällt? Muss man im letzterem Fall schon direkt nach Geburt sagen, wann man genau dieses 3. Jahr nimmt? Ist man dann auch gezwungen, es zu nehmen? Hintergrund meiner Frage: Mein Mann muss evtl. mal eine Zeit ins Ausland, dann wäre es schwierig mit 3 Kindern und Job, aber kündigen will ich auf keinen Fall (gibt auch noch keinen genauen Zeitplan dafür). Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nehmen Sie auf jeden Fall mind. 2 Jahre wegen der Verlängerungsoption. Vorteil von TZ in EZ ist, dass man nicht kündbar ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Bitte komplett beantworten, da mir schon klar war, dass ich natürlich mind. 2 Jahre nehme. Doch die anderen Fragen stellen sich mir. Danke!


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