Mitglied inaktiv
Hallo, Mein Partner möchte 2 Monate Vater-Elternzeit in Anspruch nehmen. -Geht das direkt nach der Geburt? Gibt man beim Antrag den errechneten Entbindungstermin an? Bescheinigung vom Arzt notwendig?? -Kann er die Monate auch verschieben und später in Anspruch nehmen? (Trotzdem 7 Wochen vor ET beantragen?) -Kann er innerhalb dieser Zeit eine schulische Fortbildung machen? -Sieht mein Antrag auf Elternzeit fürs 2. Kind gleich aus wie beim 1. Kind oder muß ich was beachte bezügl. der noch bestehenden Elternzeit vom 1. Kind. Fragen über Fragen.. aber die Frau auf unserem Rathaus hilft mir nicht weiter... ggr.. Freu mich sehr über Eure Mithilfe.. Marina
Hallo, er kann drekt EZ nehmen, die Monate des MG Bezuges werden aber der Mutter angerechnet.Die Frist ist 7 Wo., wenn aber Geburt würde ich schreiben:"Ab Geburt, spätestens ab.." Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, klar kann der Vater EZ ab Geburt nehmen. WEr soll eben den ET und "hilfsweise den tatsächlichen Geburtstermin" reinschreiben. Verschieben kann er dann aber nicht mehr, der AG muß schon auch planen können. Gtrundsätzlich ist die EZ dazu da, sich um die Kinder zu kümmern, aber wer will was sagen, wenn er in der Zeit Schule macht... wenn ihm dazu zwei Monat reichen? Er kann auch länger EZ nehmenm, aber dafür bekommt er dann halt kein Geld mehr, wenn Du die restlichen 12 Monate EG bekommen willst... Es gibt keinen Antrag auf EZ, es gibt nur eine Mitteilung :-) Je nachdem wier Deine erste Mitteilung ausgesehen hat kann die nächste gleich oder unterschiedlich sein, die Fristen dürften differieren. Viele Grüße Désirée IANAL!
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Guten Abend, ich bin im März Vater geworden und habe meine 2 Partnermonate für den 1. und 14. Monat eingereicht. Der 14. Monat ist vom 4.4.2016-4.5.2016. Jedoch ist meine Frau nun geplant zum zweitenmal schwanger und der Geburtstermin ist der 29.04.2016. Für das zweite Kind würde ich ebenfalls den 1. und 14. Monat Elternzeit nehmen. Jedoch übersch ...
Hallo Frau Bader, besteht die Möglichkeit, wenn die Frau 12 Monate Elternzeit nimmt, als Mann den 11. und 12. Monat als Partnermonat in Teilzeit zu nehmen? MfG
Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist am 15.11.2015 zur Welt gekommen und ich würde gerne sowohl im ersten als auch im zweiten Lebensjahr jeweils einen Partnermonat (Elternzeit) vom 15.08.-14.09. nehmen und hierfür Elterngeld beziehen. Meine Frau hat 24 Monate Elternzeit beantragt und durch Halbierung des 12-monatigen Bezugs Elterngeld bis z ...
Hallo Frau Bader, ich werde in wenigen Tagen Vater und habe bei meinem AG 2 Monate Elternzeit beantragt, wovon der erste ab Geburt und der Zweite im Sommer stattfinden soll. Nach der Geburt werde ich dann den ofiziellen Antrag stellen. Nun habe ich evtl. die Chance ab 1.7. einen neuen Job anzutreten. Kann ich dann noch auf den zweiten Monat Elt ...
Schönen Guten Tag, und zwar geht es um folgendes.. mein Partner würde gern ab dem Tag der Geburt den ersten Partnermonat nehmen wollen .. und in der Regel ist es ja so das man diesen 7 Wochen vor ET beim Arbeitgeber stellt.. Da wir aber schon wissen das es ein Kaiserschnitt wird aber noch keinen Termin haben .. wie machen wir es da am besten ? ...
Guten Tag Frau Bader, ist es möglich, dass mein Mann ab dem Geburtstermin unseres Kinder 18 Monate Elternzeit beansprucht und ich nach Ablauf von 12 Monaten die beiden Partnermonate ebenfalls nehme? Bedarf es der Zustimmung des AG meines Mannes? Könnten wir dann für 14 Monate Elterngeld beziehen (12 Monate mein Mann und 2 Monate ich)? Viele G ...
Sehr geehrte Frau Bader, Im Januar erwarten mein Partner und ich unser erstes Kind. Unser Plan ist, dass ich zunächst für 12 Monate in Elternzeit gehe und Elterngeld beziehe und mein Partner im Anschluss für 4 Monate und Elterngeld bezieht, während ich nach den 12 Monaten wieder in Vollzeit arbeiten gehe. Meine Frage ist, ob das so überhaupt mög ...
Sehr geehrte Frau Bader! Mein Partner und ich haben im Oktober unsere Tochter bekommen. Ich beziehe Basiselterngeld für 12 Monate und mein Partner geht Vollzeit arbeiten. Nun möchten wir im 9. und 14. Lebensmonat unserer Tochter den Anspruch auf die 2 Partnermonate nutzen. Wir sind nur nicht sicher, wie die Höhe des Elterngeldes für diese Zeit bes ...
Sehr geehrte Nicola Bader, da wir Zwillinge erwarten, wäre es am besten, wenn wir am Anfang beide zuhause sind und überlegen nun wie wir die Elternzeit aufteilen können. Ist es möglich, dass mein Freund die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit (die Partnermonate) nimmt während ich noch im Mutterschutz bin? Uns ist klar, dass mein Mutterschaf ...
Ich habe zwei Jahre beim Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach zwölf Monate einen Platz für eine Kita bekommen. 1) kann ich die Kita nur nutzen um die Partnermonate zu nehmen und dannach den Platz wieder kündigen? Würde man dann seinen Platz auf drei Jahre verlieren oder besteht die Chance dass man es mit zwei wieder in die Kita gebe ...
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