Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mich jetzt durch etliche Seiten im Internet gewühlt und würde mich nun noch über eine Einschätzung von Ihnen freuen. Unsere Situation ist folgendermaßen: Ich habe eine 7-jährige Tochter aus einer früheren Beziehung und befinde mich derzeit noch im unbezahlten Urlaub, den ich im Anschluss an die Elternzeit damals genommen habe. Gemäß der Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber endet der unbezahlte Urlaub mit dem Eintritt einer neuen Mutterschutzfrist, unabhängig davon, welcher Termin vereinbart wurde und ob noch ein Restanspruch bestehen würde. Mittlerweile bin ich verheiratet und wir erwarten Ende Oktober unser Kind. Demzufolge würde ja ca. Mitte September die neue Mutterschutzfrist beginnen und mein unbez. Urlaub damit enden. Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe ich daher natürlich nicht. Aber ich kann doch, glaube ich, trotzdem ein einmaliges „Entbindungsgeld“ bei der Krankenkasse beantragen, oder? Und nach meinem Kenntnisstand würde ich als Elterngeld den Sockelbetrag von 300,00 Euro mtl. bekommen. Jetzt habe ich gelesen, dass es das Elterngeld erst im Anschluss an das Mutterschaftsgeld gibt. Wäre das in meinem Fall genauso? Mutterschaftsgeld bekomme ich zwar nicht, aber den Sockelbetrag dann auch erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist? Oder wird der Sockelbetrag in dem Fall direkt ab der Geburt ausgezahlt? Würde ich jetzt mal vermuten.... Außerdem spielt mein Mann mit dem Gedanken, direkt nach der Geburt auch zwei Monate Elternzeit zu nehmen. Wie ich gelesen habe, soll das wohl parallel möglich sein. Ist das tatsächlich so? Oder würde mir die Zeit dann von meinen 3 Jahren Elternzeit abgezogen werden? Kann ich volle 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber beantragen und mein Mann gleichzeitig 2 Monate bei seinem Arbeitgeber? Und wegen des Elterngeldes in dem Fall – würden mein Mann und ich dann gleichzeitig in den ersten beiden Monaten Elterngeld bekommen? Also ich die 300 Euro und mein Mann die 67% von seinem Nettolohn? Und in den folgenden 10 Monaten würde ich dann weiterhin den Sockelbetrag bekommen? Tut mir leid, dass es so lang geworden ist. Ich freue mich auf Antwort und bedanke mich schon mal im voraus. Liebe Grüße, Katja
Hallo, 1. www.mutterschaftsgeld.de 2. Wenn Sie kein MG bekommen, gibt es das EG sofort 3. Sie können gemeinsam 14 Mo. EG beziehen u die Monate frei verteilen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Katja! Die Frage zum Mutterschaftsgeld kann ich dir leider nicht beantworten, aber: Jepp, du erhältst als Elterngeld den Sockelbetrag von 300 Euro. Wenn du kein Mutterschafstgeld oder weniger als 300 Euro pro Monat erhältst, dann wird das Elterngeld direkt ab der Geburt gezahlt. Natürlich kannst du den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt einreichen und die Bearbeitung dauert auch etwas, also kommt das Geld etwas später. Dein Mann kann seine Elternzeit, wie von dir vorgestellt, nehmen. Seine Elternzeit (auch Recht auf 3 Jahre) hat mit deiner Elternzeit nichts zu tun. Die einzige "Schwierigkeit" liegt in der "Anmeldefrist" von 7 Wochen. Wenn ihr nicht wisst, wann das Baby wirklich kommt, kann dein Mann diese Frist seinem Arbeitgeber gegenüber nicht einhalten. Die meisten AG reagieren da aber - zum Glück - flexibel! Also sprecht mit ihm. Dein Mann kann übrigens auch 2x einen Monat (bezahlte) Elternzeit nehmen. Das kommt den AG meist entgegen. Haben du und dein Mann in den ersten beiden Monaten Elternzeit (und du bekommst kein/wenig Mutterschaftsgeld), dann bekommt ihr gleichzeitig Elterngeld. Du 300 Euro und er seine 67%. Und jepp, danach bekommst du noch 10 Monate (bis zum 1. Geburtstag) Elterngeld. Mein Mann hat zB nach der Geburt Urlaub gemacht, seine 1. Elternzeit mit 6 Monaten und seine 2. Elternzeit zum 1. Geburtstag genommen. Im Urlaub gabs Lohn und Urlaubsgeld und zu den Elternzeiten eben Elterngeld. Aber noch eine Variante für euch, die ihr wählen könntet: Du nimmst deine 3 Jahre Elternzeit (wie du schon gesagt hast), dein Mann nimmt die ersten 2 Monate und zB 1 Monat zum 1. Geburtstag. Er bekäme für diese 3 Monate seine 67%, du allerdings nur noch 9 Monate Elterngeld. Auch etwas länger geworden, aber ich hoffe, ich habs nicht zu wirr geschrieben.... Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
o.T.
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