Mitglied inaktiv
erstmal danke für ihre antworten nun habe ich eine weitere frage da sich mein arbietgeber ja sehr querstellt mit der teilzeit hätte ich anspruch auf sozialgeld wenn ich in der elternzeit ganz zuhause bleibe ??? doch wohl eher nicht oder ? mein mann befindet sich noch in der ausbildung und wir könnten von seinem gehalt nicht leben!(ca 700 netto) aber wenn ich voll arbeite wer kümmert sich dann ums kind! leider will der chef mir in der elternzeit auf keinen fall den alten stundenlohn geben und meine ich könne ja klagen wenn ich will dafür habe ich aber kein geld und wenn ich schon 7 tage für 340 euro arbeiten soll (das war sein vorschlag!) dann ist das geld ja schon fast für dir kinderbetreuung wieder weg! also ALG fällt ja weg weil ich ja eine arbeitsstelle habe aber würde ich sozialhilfe bekommen für das erziehungsjahr? lg blümlein
Hallo, uU Harzt IV - aber dann würde ich doch lieber überlegen, für weniger arbeiten zu gehen... Gruß, NB
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