nanni73
Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist am 27.02.2016 geboren und ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Elterngeld bekomme ich ja nur 10 Monate, da ja die 8 Wochen Mutterschaftsgeld mit angerechnet wird. Wie verhält sich das mit der Elternzeit? Von meinem Arbeitgeber habe ich eine Bescheinigung, das ich vom 04.05.2016 - 26.02.2017 in Elternzeit bin. Das wären aber nur 10 Monate. In einer Broschüre über die Elternzeit steht, d.ich die Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist beginnen kann. Demnach wäre dann aber dann das Ende der Elternzeit der 26.04.2017 oder liege ich da falsch? Ab wann könnte mein Mann denn Elternzeit anmelden? Direkt nach Ablauf meiner EZ? Vielen Dank im voraus Viele Grüße Nanni73
Hallo, 1. Wenn Sie ein Jahr beantragt haben, geht das tatsächlich bis zum ersten Geburtstag, da die EZ mit der Geburt beginnt. 2. Ihr Mann kann in den drei Jahren EZ nehmen, wann er möchte, auch parallel Liebe Grüße NB
chrissicat
Wann dein Mann Elternzeit in Anspruch nimmt, ist unabhängig von deiner Elternzeit. Sie kann zeitgleich sein, kann aber auch hintereinander sein oder komplett unabhängig voneinander. Wie ihr das organisiert, müsst ihr selbst entscheiden. Wichtig ist nur, dass wenn dein Mann Elterngeld erhalten möchte, er mindestens 2 Monate Elternzeit nimmt und es sich um Lebensmonate (innerhalb der ersten 14 Lebensmonate) des Kindes und nicht um Kalendermonate handelt. Bezüglich deiner Elternzeit hast du das Anschreiben an deinen Arbeitgeber evtl. ungenau formuliert, kein Datum angegeben bis wann du in Elternzeit gehen möchtest. Wenn du für 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast, könnte man davon ausgehen, dass du ab Geburt 1 Jahr in Elternzeit bist. Somit wäre dein 1. Arbeitstag der 1. Geburtstag deines Kindes. Ist dies so nicht von dir beabsichtigt, dann kläre das mit deinem Arbeitgeber.
Mitglied inaktiv
Was hat der AG damit zu tun wie lange Du EZ nimmst? Der hat da kein Mitspracherecht. Entscheidend ist das was du ihm mitgeteilt hast. Wenn Du da dich aber schwammig ausgedrückt hast musst du da nachfragen. Und nein, EZ beginnt ab Geburt, sie läuft gleichzeitig mit dem Mutterschutz. Wenn man es so meldet. Viele machen den Fehler und sagen, sie wollen erst nach der Mutterschutz. Und dann mit so wagen Angaben wie für 12 Monate oder bis Ende Elterngeld oder nur im ersten Lebensjahr. Man sollte IMMER feste Daten nennen, nicht einfach ich nehme 10 Monate oder sonstwas. Und EZ kann man die ersten 3 Jahre nehmen, unabhängig vom EG. Das sind zwei verschiedene Dinge. EZ ist die Freistellung von Deinem Job, EG der finanzielle Ausgleich im ersten Lebensjahr. So oder so, schau nach was du gemeldet hast, das ist das was gilt. Wenn Du vor hattest nach dem EG wieder voll zu arbeiten, dann passt das was dein AG dir geschrieben hat ja. Den dein letztes EG wirst du um den 27.01.2017 bekommen - für den 12ten Lebensmonat. Wenn Du vor hattest nach dem Jahr nur TZ zu arbeiten oder erst später wieder einzusteigen, dann hast Du allerdings ein Problem. Denn verlängern muss der AG nicht, Du hättest Dich für die ersten 2 Jahre festlegen müssen.
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