Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit neide Elternteile

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit neide Elternteile

Paul0210

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Guten Tag, meine Frau und ich erwarten unser erstes Kind zum 08.12.14 und möchten beide die ersten 3 Monate Zuhause bleiben, danach gehe ich wieder Vollzeit arbeiten und sie bleibt Zuhause. Nun habe ich folgende Frage: Wie berechnet sich nun das Eltergeld? Werden beide Einkommen berücksichtig oder jedes einzeln? Wir arbeiten beide Vollzeit. Ab Oktober beginnt der Mutterschutz bei meiner Frau. Bekommen wir in den ersten 3 Monaten beide jeweils 65% des Nettoeinkommens oder 65% des gesamten Einkommens? Vielen Dank im Vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeder Elternteil bekommen entsprechend des eigenen Einkommens in den letzten 12 Mo. EG. Das Einkommen des anderen spielt keine Rolle (außer bei einem Lohnsteuerklassenwechsel) Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Jeder einzeln. Ganz ganz wichtig für Dich. Lebensmonate nehmen, Also 08.12. - 07.03. dann , wenn es sich an den Termin hält.


Paul0210

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Also bedeutet dies das wir beide in den ersten 3 Monaten Elterngeld beziehen? Sprich ich 65% von meinem Gehalt und Sie auch 65% von ihrem Gehalt oder nur ich die 65%? Wen dem so ist bedeutet das, dass sie in den ersten 3 Monaten kein Elterngeld bekommt sondern nur das Mutterschaftsgeld?


Sternenschnuppe

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Da das Mutterschutzgeld höher ist bekommt sie erst danach Elterngeld 10x 12x ist nur für Leute die kein Mutterschutzgeld erhalten. Ihr habt zusammen 14 Monate, wie ihr Euch die aufteilt ist Eure Sache. Die Mutterschutzzeit zählt aber immer bei der Mutter auch. Ihr könnt auch beide 7 Monate zusammen nehmen wenn Euch das finanziell langt. Oder wie von Dir genannt Du 3 und sie dann 11.


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