Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Derzeit befinde ich mich im 1. Jahr der elternzeit und möchte gern ab dem 2. Jahr ein paar Stunden arbeiten gehen. Ich weiß dass man sein Kind im 2. Erziehungsjahr einige Stunden im Kiga betreuen lassen darf. Mein 4 JAhre alter SOhn geht in einen Kiga der leider nur Ganztagsplätze anbietet, da er jedoch nächstes Jahr auch noch im Kiga ist würde ich die Kleine auch gern dort hin bringen. Wäre es auch möglich einen Ganztagsplatz laut Vertrag zu haben, aber von der Tagesstätte einen Nachweis zu bringen dass das Kind trotzdem nur nicht mehr als 6 Std./Tag betreut wird? Mein Großer geht ja auch max. 6 Stunden am Tag da ich ja zu Hause bin, möchte die Kleine nur ungern in eine andere Einrichtung schaffen schon allein wegen der Fahrerei. Noch mal kurz zusmmengefasst: 9 Stunden Kita - Vertrag aber schriftliche Bestätigung von der Kita dass das Kind trotz allem nie mehr als 6Std/Tag dort betreut wird. Reicht das aus um weiter Erziehungsgeld zu bekommen? Danke für ihre Mühe! Sandy
Hallo, selbst wenn er länger da ist, bekommen Sie EG. Gruß, NB
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