Mamik123
Hallo Frau Bader, ich habe ein paar Frage zur Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr. Mein Kind ist im Juni 2015 geboren. Ich habe sie 3 Jahre Zuhause betreut bevor ich Oktober 2018 bei einer neuen Arbeitsstelle angefangen habe zu arbeiten. Von 2015-2018 hatte ich keinen Arbeitgeber und habe auch kein Arbeitslosengeld bezogen. Elternzeit habe ich damals also nicht angemeldet. Ich habe beim Arbeitsamt aber glaube ich gemeldet, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Wenn ich mich recht erinnere war das denen dort "egal", weil ich ja kein Arbeitslosengeld wollte. Bescheide dazu habe ich nicht. Im ersten Jahr habe ich Elterngeld bekommen, weiter keine Bezüge. Meine Fragen: Könnte ich ab September 2021 für 12 Monate in Elternzeit gehen? Hätte ich darauf überhaupt einen Anspruch, da ich ja 3 Jahre mit meiner Tochter Zuhause war? Wo kann ich das konkret für mich erfragen? Was ist bei einer Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr zu beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort!!!
Hallo, da das Kin vor dem 01.07.2015 geboren ist, können Sie bis zu 12 Mo. nehmen, wenn der AG zustimmt. Liebe Grüße NB
mellomania
du has das recht auf drei jahre elternzeit. elternzeit hat man, wenn man einen AG hat. du kannst also mehr als drei jarhe daheim bleiben, wenn du keinen AG hast. wann is dein kind genau geboren? gerade im jumi 15 hat es eine änderung gegeben, was die übertragung der EZ auf nach dem 3. geburtstag angeht. ist dein kind vor dem 1.7.15 geboren (was ich rauslese, aber ich frage einfach nochmal) dann hast du die möglichekeit, 1 jahr EZ nach dem 3. lj zu nehmen. ist das kind nach dem 1.7-15 geboren, sind es zwei jahre.
KielSprotte
,,,,,aber nur wenn der AG zustimmt (Ergänzung zur vorherigen Antwort).
MamaausM
Noch eine Ergänzung zum vorher geschriebenen: du musst 13 vorher die Elternzeit mitteilen und der AG kann ablehnen aus betrieblichen Gründen
Mamik123
Danke für deine Antwort. Ja, vor dem 1.7.15 geboren. Ein Jahr würde aber auch vollkommen reichen. Ich hätte das nur gerne ganz konkret erfragt für mich persönlich. Ich weiß nur nicht, wer hierfür zuständig ist...Ich will das nicht bei meinem Arbeitgeber ansprechen und dann habe ich dazu gar nicht mehr die Berechtigung!
MamaausM
Das du drei Jahre daheim warst, spielt keine Rolle. Ohne AG hast du nämlich keinen Anspruch auf ez. Teile einfach 13 Wochen vorher mit und gut. Bis September ist nicht mehr lange
KielSprotte
Du musst zwei Schriftstücke aufsetzen: 1. Den Antrag auf Übertragung von 12 Monaten EZ auf die Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag 2. Die Mitteilung über den Zeitpunkt der EZ. Mdst. 7 Wochen (Altregelung wg. Geburt vor 07/15). Dem Antrag muss der AG zustimmen (oder eben ablehnen). Wenn er zustimmt, muss er dem Zeitpunkt hinnehmen. ABER Kündigungsschutz hast du erst ab 8 Wochen vor der EZ. Also ganz dumm gedacht: Du stellst jetzt den Antrag auf Übertragung und deinem Chef paßt das überhaupt nicht in den Kram, kann er dir kündigen, da hast du keinen besonderen Schutz. Falls es also Bedenken in die Richtung geben könnte, reiche beides zusammen 8 Wochen vor Start ein.
MamaausM
Hier steht nochmal genauer was dich betrifft. https://www.elterngeld.de/elternzeit-geburten-vor-dem-1-juli-2015/#gref Und sorry, du brauchst nur 7 Wochen vorher die ez mitteilen. Für dich trifft noch die alte Regelung zu.
Mamik123
Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten! Die Info mit den beiden Anträgen hilft mir sehr. Ich hatte das mit der Übertragung schon gelesen, wusste aber nicht, dass das dann vorher noch passieren muss. Ich würde dann die Anträge Ende Mai zusammen stellen. Vor einer Kündigung habe ich keine Angst, denn dafür gäbe es keinen Grund. Trotzdem ist mir bewusst, dass mein Chef sich nicht freuen wird. Wisst ihr, wo solche Daten über Elternzeiten gespeichert sind und wo ich konkret für meinen Fall noch mal nachfragen kann? Jugendamt?
Dojii
Elternzeit wird nirgendwo zentral gespeichert. Das ist eine reine Sachen zwischen dir und deinen jeweiligen Arbeitgebern. Wenn du also noch bei keinem Arbeitgeber Elternzeit genutzt hast, gibt es auch nirgendwo Aufzeichnungen darüber.
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