RestlessMum
Guten Abend Frau Bader, mein erster Sohn wurde im September 2013 geboren, Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Vorzeitige Beendigung der Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes, Geburt im März 2015 mit anschließender Elternzeit von 2 Jahren. Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr, Aufnahme Teilzeit während der Elternzeit im Oktober 2017. Die Übertragung der Elternzeit wurde beantragt und seitens des AG bestätigt. Nun beabsichtige ich die verbleibende Elternzeit mit Einschulung meines 1. Sohnes zu beanspruchen. Wie errechnet sich diese? Was passiert im Falle einer falschen Berechnung und Bescheinigung der Elternzeit ( zu langer Zeitraum) seitens des Arbeitgebers? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Herzliche Grüße RestlessMum
Hallo, ich verstehe nicht ganz, was noch übrig ist. Grds. können Sie für dieses Kind (2013) mit Zustimmung des Ag bis zu 12 Mo übertragen Liebe Grüße NB
Dojii
Dein Text ist leider nicht ganz eindeutig, weil du nichts sagst, welche Elternzeit du von welchem Kind genau wann nutzt. Ich geh jetzt mal darauf ein, dass du von Kind 1 die Elternzeit zum Mutterschutz von Kind 2 beendet hast und danach nur noch Elternzeit von Kind 2 genutzt hast: Du darfst maximal 12 Monate deiner Elternzeit von Kind 1 nach dem dritten Geburtstag nutzen, so steht es im Gesetz (für Geburten bis 2015). Alles was darüber hinaus noch offen wäre, ist mit dem dritten Geburtstag des Kindes ausnahmslos verfallen. Wenn dein Arbeitgeber dir (warum auch immer) mehr als 12 Monate bescheinigt, ändert das so gesehen nichts an der eindeutigen Gesetzeslage. Du kannst und darfst maximal nur noch 12 Monate für Kind 1 nutzen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...
Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar. Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Die letzten 10 Beiträge
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld