sanniundmarco01
Hallo, der voraussichtliche ET ist der 31.03.2016. Ich möchte gerne das 1.Jahr zuhause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Da ich ja nun weder den genauen Geburtstermin absehen kann noch ob ich nach dem Jahr ein Krippenplatz bekomme,überlege ich nun wie ich das mit der Elternzeit am besten regele... Meine Idee wäre folgende: z.b.das Baby wird am 15.3.geboren,kann ich dann Elternzeit nur bis 14.03. nehmen oder kann ich auch sagen,z.b.ich möchte bis Ende März EZ nehmen und dann ab 1.4.wieder arbeiten?? Geht das überhaupt??? Meine 2.Frage: ich habe noch 17 Tage Resturlaub aus 2015/16 (war im Beschäftigungsverbot seit September 2015)...kann ich diese direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen??wird der Urlaub dann ganz normal vergütet? Falls ich ihn direkt im Anschluss nehmen kann,muss ich das dann jetzt schon mit beantragen oder reicht das dann 7 wochen vorher? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen. 2 Jahre Elternzeit möchte ich im Übrigen nicht nehmen,da ich mir nicht sicher bin,ob ich überhaupt bei dem AG bleibe...und in meiner Branche könnte der AG eine Beschäftigung in Teilzeit bei einem anderen AG im 2.Jahr ablehnen wegen Konkurrenz... Gruß sanniundmarco01
Hallo, 1. Sie können jedes beliebige Enddatum bis zum 3. Geb angeben. 2. Ja u Ja Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit kannst Du selbst bestimmen wann sie endet. Ob am 01., 14., 23. oder 31. Schreib ein Datum hinein und dann ist es so. Elterngeld endet halt am 1. Geburtstag. Den Urlaub kannst Du im Anschluss nehmen, würde ich aber erst kurz vorher besprechen. Willst Du denn dann wieder Vollzeit arbeiten?
SumSum076
Käme das Kind am 31.03.16 und du hättest Elternzeit bis zum 30.03.17, dann läge dein 1. "Arbeitstag" (auch wenn er ein Sonntag wäre) noch im März und du bekämst Urlaub für den März - weil du nicht den kompletten März in EZ warst. Gruß Sabine
sanniundmarco01
Danke für die Antwort,das ist schon mal sehr gut zu wissen. Weiß noch nicht wie es mit den Stunden danach weiter geht...Habe vorher 29std die Woche gearbeitet als Schulbegleitung, allerdings haben sich mittlerweile die unterrichtszeiten geändert, sodass es für mich sehr ungünstig ist.muss nun dann erstmal sehen wie es weitergeht... Gruß Susanne
Mitglied inaktiv
Wenn Du eh nicht vor hast danach mehr wie 30 Std zu arbeiten - was ja bisher wohl auch nicht der Fall war - dann würde ich dem AG mitteilen das du dir vorhälst im 2ten und 3ten Jahr der Elternzeit in Teilzeit von bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. So hast Du vollen Kündigungsschutz und bist auch flexibler wenn es zB nicht so mit der Betreuung klappt. Und ich habe das auch so gemacht, Geburtstermin vom Sohn war der 27.07. Mit dem Arbeiten habe ich ab dem 01.08 angefangen - dann in Teilzeit für Elternjahr 2 und 3.
Ähnliche Fragen
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job