sanniundmarco01
Hallo, der voraussichtliche ET ist der 31.03.2016. Ich möchte gerne das 1.Jahr zuhause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Da ich ja nun weder den genauen Geburtstermin absehen kann noch ob ich nach dem Jahr ein Krippenplatz bekomme,überlege ich nun wie ich das mit der Elternzeit am besten regele... Meine Idee wäre folgende: z.b.das Baby wird am 15.3.geboren,kann ich dann Elternzeit nur bis 14.03. nehmen oder kann ich auch sagen,z.b.ich möchte bis Ende März EZ nehmen und dann ab 1.4.wieder arbeiten?? Geht das überhaupt??? Meine 2.Frage: ich habe noch 17 Tage Resturlaub aus 2015/16 (war im Beschäftigungsverbot seit September 2015)...kann ich diese direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen??wird der Urlaub dann ganz normal vergütet? Falls ich ihn direkt im Anschluss nehmen kann,muss ich das dann jetzt schon mit beantragen oder reicht das dann 7 wochen vorher? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen. 2 Jahre Elternzeit möchte ich im Übrigen nicht nehmen,da ich mir nicht sicher bin,ob ich überhaupt bei dem AG bleibe...und in meiner Branche könnte der AG eine Beschäftigung in Teilzeit bei einem anderen AG im 2.Jahr ablehnen wegen Konkurrenz... Gruß sanniundmarco01
Hallo, 1. Sie können jedes beliebige Enddatum bis zum 3. Geb angeben. 2. Ja u Ja Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit kannst Du selbst bestimmen wann sie endet. Ob am 01., 14., 23. oder 31. Schreib ein Datum hinein und dann ist es so. Elterngeld endet halt am 1. Geburtstag. Den Urlaub kannst Du im Anschluss nehmen, würde ich aber erst kurz vorher besprechen. Willst Du denn dann wieder Vollzeit arbeiten?
SumSum076
Käme das Kind am 31.03.16 und du hättest Elternzeit bis zum 30.03.17, dann läge dein 1. "Arbeitstag" (auch wenn er ein Sonntag wäre) noch im März und du bekämst Urlaub für den März - weil du nicht den kompletten März in EZ warst. Gruß Sabine
sanniundmarco01
Danke für die Antwort,das ist schon mal sehr gut zu wissen. Weiß noch nicht wie es mit den Stunden danach weiter geht...Habe vorher 29std die Woche gearbeitet als Schulbegleitung, allerdings haben sich mittlerweile die unterrichtszeiten geändert, sodass es für mich sehr ungünstig ist.muss nun dann erstmal sehen wie es weitergeht... Gruß Susanne
Mitglied inaktiv
Wenn Du eh nicht vor hast danach mehr wie 30 Std zu arbeiten - was ja bisher wohl auch nicht der Fall war - dann würde ich dem AG mitteilen das du dir vorhälst im 2ten und 3ten Jahr der Elternzeit in Teilzeit von bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. So hast Du vollen Kündigungsschutz und bist auch flexibler wenn es zB nicht so mit der Betreuung klappt. Und ich habe das auch so gemacht, Geburtstermin vom Sohn war der 27.07. Mit dem Arbeiten habe ich ab dem 01.08 angefangen - dann in Teilzeit für Elternjahr 2 und 3.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?