Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit- kann man ein individuelles Datum wählen als 1.Arbeitstag?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit- kann man ein individuelles Datum wählen als 1.Arbeitstag?

sanniundmarco01

Beitrag melden

Hallo, der voraussichtliche ET ist der 31.03.2016. Ich möchte gerne das 1.Jahr zuhause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Da ich ja nun weder den genauen Geburtstermin absehen kann noch ob ich nach dem Jahr ein Krippenplatz bekomme,überlege ich nun wie ich das mit der Elternzeit am besten regele... Meine Idee wäre folgende: z.b.das Baby wird am 15.3.geboren,kann ich dann Elternzeit nur bis 14.03. nehmen oder kann ich auch sagen,z.b.ich möchte bis Ende März EZ nehmen und dann ab 1.4.wieder arbeiten?? Geht das überhaupt??? Meine 2.Frage: ich habe noch 17 Tage Resturlaub aus 2015/16 (war im Beschäftigungsverbot seit September 2015)...kann ich diese direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen??wird der Urlaub dann ganz normal vergütet? Falls ich ihn direkt im Anschluss nehmen kann,muss ich das dann jetzt schon mit beantragen oder reicht das dann 7 wochen vorher? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen. 2 Jahre Elternzeit möchte ich im Übrigen nicht nehmen,da ich mir nicht sicher bin,ob ich überhaupt bei dem AG bleibe...und in meiner Branche könnte der AG eine Beschäftigung in Teilzeit bei einem anderen AG im 2.Jahr ablehnen wegen Konkurrenz... Gruß sanniundmarco01


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie können jedes beliebige Enddatum bis zum 3. Geb angeben. 2. Ja u Ja Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elternzeit kannst Du selbst bestimmen wann sie endet. Ob am 01., 14., 23. oder 31. Schreib ein Datum hinein und dann ist es so. Elterngeld endet halt am 1. Geburtstag. Den Urlaub kannst Du im Anschluss nehmen, würde ich aber erst kurz vorher besprechen. Willst Du denn dann wieder Vollzeit arbeiten?


SumSum076

Beitrag melden

Käme das Kind am 31.03.16 und du hättest Elternzeit bis zum 30.03.17, dann läge dein 1. "Arbeitstag" (auch wenn er ein Sonntag wäre) noch im März und du bekämst Urlaub für den März - weil du nicht den kompletten März in EZ warst. Gruß Sabine


sanniundmarco01

Beitrag melden

Danke für die Antwort,das ist schon mal sehr gut zu wissen. Weiß noch nicht wie es mit den Stunden danach weiter geht...Habe vorher 29std die Woche gearbeitet als Schulbegleitung, allerdings haben sich mittlerweile die unterrichtszeiten geändert, sodass es für mich sehr ungünstig ist.muss nun dann erstmal sehen wie es weitergeht... Gruß Susanne


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du eh nicht vor hast danach mehr wie 30 Std zu arbeiten - was ja bisher wohl auch nicht der Fall war - dann würde ich dem AG mitteilen das du dir vorhälst im 2ten und 3ten Jahr der Elternzeit in Teilzeit von bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. So hast Du vollen Kündigungsschutz und bist auch flexibler wenn es zB nicht so mit der Betreuung klappt. Und ich habe das auch so gemacht, Geburtstermin vom Sohn war der 27.07. Mit dem Arbeiten habe ich ab dem 01.08 angefangen - dann in Teilzeit für Elternjahr 2 und 3.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...

Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. K1 ist geboren 2021, hatte zwei Jahre Elternzeit und dann wieder gearbeitet. Also noch ein Jahr EZ übrig  K2 ET Mai. Ich möchte zwei Jahre EZ von Kind 2 nehmen und das eine übrige Jahr von Kind 1. Dann habe ich ja noch ein Jahr übrig von K2. Wie teile ich das am besten meinem AG mit? Gleichz ...

Hallo, ich bin etwas durcheinander ich habe im April meiner Chefin bescheidgegeben das ich erneut schwanger bin, bin aber derzeit noch in EZ bis zum 31.5. Mein FA hat mir ein BV gegeben auf bitte von meiner Chefin ab dem 07.03 also dem tag an dem wir das erste mal bei der FA waren und die Ss bestätigt  bekommen haben. Wie ist das jetzt sollte ich ...

Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...

Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit !  Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze?  Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag)  nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden.  Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Guten Tag,  Kind 2 Jahre alt und besucht eine Krippen Einrichtung für wenige Stunden 3 Stunden , Elternzeit noch 1 Jahr bis zum 3 Lebensjahr ohne Elterngeld,  da ausgeschöpft, kann man Bürgergeld beantragen? Arbeitgeber ist vorhanden