Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit- kann man ein individuelles Datum wählen als 1.Arbeitstag?

Frage: Elternzeit- kann man ein individuelles Datum wählen als 1.Arbeitstag?

sanniundmarco01

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Hallo, der voraussichtliche ET ist der 31.03.2016. Ich möchte gerne das 1.Jahr zuhause bleiben und dann wieder arbeiten gehen. Da ich ja nun weder den genauen Geburtstermin absehen kann noch ob ich nach dem Jahr ein Krippenplatz bekomme,überlege ich nun wie ich das mit der Elternzeit am besten regele... Meine Idee wäre folgende: z.b.das Baby wird am 15.3.geboren,kann ich dann Elternzeit nur bis 14.03. nehmen oder kann ich auch sagen,z.b.ich möchte bis Ende März EZ nehmen und dann ab 1.4.wieder arbeiten?? Geht das überhaupt??? Meine 2.Frage: ich habe noch 17 Tage Resturlaub aus 2015/16 (war im Beschäftigungsverbot seit September 2015)...kann ich diese direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen??wird der Urlaub dann ganz normal vergütet? Falls ich ihn direkt im Anschluss nehmen kann,muss ich das dann jetzt schon mit beantragen oder reicht das dann 7 wochen vorher? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen. 2 Jahre Elternzeit möchte ich im Übrigen nicht nehmen,da ich mir nicht sicher bin,ob ich überhaupt bei dem AG bleibe...und in meiner Branche könnte der AG eine Beschäftigung in Teilzeit bei einem anderen AG im 2.Jahr ablehnen wegen Konkurrenz... Gruß sanniundmarco01


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können jedes beliebige Enddatum bis zum 3. Geb angeben. 2. Ja u Ja Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elternzeit kannst Du selbst bestimmen wann sie endet. Ob am 01., 14., 23. oder 31. Schreib ein Datum hinein und dann ist es so. Elterngeld endet halt am 1. Geburtstag. Den Urlaub kannst Du im Anschluss nehmen, würde ich aber erst kurz vorher besprechen. Willst Du denn dann wieder Vollzeit arbeiten?


SumSum076

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Käme das Kind am 31.03.16 und du hättest Elternzeit bis zum 30.03.17, dann läge dein 1. "Arbeitstag" (auch wenn er ein Sonntag wäre) noch im März und du bekämst Urlaub für den März - weil du nicht den kompletten März in EZ warst. Gruß Sabine


sanniundmarco01

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Danke für die Antwort,das ist schon mal sehr gut zu wissen. Weiß noch nicht wie es mit den Stunden danach weiter geht...Habe vorher 29std die Woche gearbeitet als Schulbegleitung, allerdings haben sich mittlerweile die unterrichtszeiten geändert, sodass es für mich sehr ungünstig ist.muss nun dann erstmal sehen wie es weitergeht... Gruß Susanne


Mitglied inaktiv

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Wenn Du eh nicht vor hast danach mehr wie 30 Std zu arbeiten - was ja bisher wohl auch nicht der Fall war - dann würde ich dem AG mitteilen das du dir vorhälst im 2ten und 3ten Jahr der Elternzeit in Teilzeit von bis zu 30 Std die Woche zu arbeiten. So hast Du vollen Kündigungsschutz und bist auch flexibler wenn es zB nicht so mit der Betreuung klappt. Und ich habe das auch so gemacht, Geburtstermin vom Sohn war der 27.07. Mit dem Arbeiten habe ich ab dem 01.08 angefangen - dann in Teilzeit für Elternjahr 2 und 3.


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