Klene82
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Meine Arbeitsverhältnisse: Vollzeitjob = Hier habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht, ab dem 1. Jahr Teilzeit in der Elternzeit. 400€job = Hier habe ich 1 Jahr Elternzeit eingereicht. 1. Ist es Richtig, dass ich die 3 Jahre Elternzeit in der Rente angerechnet bekomme. 2. Ist es Richtig, dass man in den ersten 12 Monaten keinen Cent ohne Anrechnung zum Elterngeld dazu verdienen darf? 3. Wie sieht es mit der Wöchentlichen Arbeitszeit ab dem 1. Jahr aus, also ab dem Zeitpunkt ab den man kein Elterngeld mehr bezieht? Kann ich bei meinem Vollzeitjob Teilzeit arbeiten, ca. 22 Stunden/Woche und meinen 400€ Job nachgehen? Beim 400€ Job ist das Thema, dass auf jeder Abrechnungn 10Wochenstunden angegeben sind, auch wenn man mal ein paar Wochen keine Arbeit gemacht hat (Ist ein Heimarbeitsjob nach Bedarf). Vielen Dank für Ihre Antworten
Hallo, 1. Ja 2. Alles über dem Pauschbetrag von 300 € wird angerechnet 3. Da darf man bis zu 30 Std/ Wo arbeiten 4. Ja, aber 2. berücksichtigen Liebe Grüsse, NB
SumSum076
1) Ja 2) Ja 3) Machst du mehr als 30 Std/Woche (insgesamt), dann fällst du automatisch aus der Elternzeit (allen) raus. Gruß Sabine
Klene82
Hallo Sabine, vielen Dank für Deine Antwort. Ich hab jetzt zu der Arbeitszeit ab dem 1. Jahr noch eine Frage. Zählt die Zeit, die im Vertrag steht oder der sogenantte "Zeitnachweis"? Sprich wie muss ich das Ganze Nachweisen? Beim Haupt AG ist gibt es ja Gleitzeit, die dürfte ich dann auch nicht aufbauen?! Wer meldet eigentlich die Arbeitszeit? Muss ich das machen oder wie läuft das Überhaupt ab?
Mitglied inaktiv
Natürlich zählt die wirklich gearbeitete Zeit. Im Zweifelsfall muss Du das auch nachweisen. LG Sabine
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