Chiara-Luisa
Hallo, Ich bin seit dem 1.10.2016 als Altenpflegerin bei einem Pflegedienst, e.V., auf Minijob angestellt. Nachdem am 25.4.2019 mein Sohn geboren wurde, habe ich eine 2 jährige Elternzeit genommen. Also bis zum 25.4.2021. Ich arbeite jedoch bereits seit August letzten Jahres wieder ein paar Stunden. Ich werde allerdings nach Aufwandsentschädigung bezahlt. Habe also somit keine Rechte wie Urlaub, Sonntagszuschläge, Lohnfortzahlung bei Krankheit. Meine Chefin möchte mich erst nach Ablauf der Elternzeit wieder auf Minijob anmelden, um Geld zu sparen. Einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit hat sie nicht zugestimmt. Ist das so rechtens, dass sie mich nicht auf Minijob arbeiten lässt in meiner Elternzeit? Vielen Dank und Liebe Grüße
Hallo, als was werden Sie denn dann bitte gefüht? Selbständig? Schwarz? Ihre Ag muss Sie wieder als Minijobler anmelden, da gibt es gar nichts Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ja, deine Chefin ist im recht. Du mußt dich für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegen, das hast du mit der 2jährigen EZ getan. Der Vertrag innerhalb der EZ ist ein anderes Vertragsverhältnis, welches neu verhandelt wird und wenn du den Bedingungen deiner Chefin zugestimmt hast, bist jetzt daran gebunden.
Felica
Nein! Aber wegen einer anderen Begründung. Du musst ja für den minijob gar nicht die EZ beenden. Man darf innerhalb der EZ arbeiten und zwar bis zu 30 Std die Woche. Was du ja auch machst. Und damit muss man dir natürlich auch Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw leisten. Du bist ja immer noch angestellt und nicht selbstständig. Ehrlich, ein AG der mich derartig hintergeht und so betrügerisch anfertigt, der hätte mich die längste Zeit gesehen. Ich würde mir einen neuen AG suchen und dann dort im Rahmen der EZ arbeiten ubd dann zum EZ-Ebde hin bei der "tollen" Chefin kündigen. Einen neuen Job zu finden sollte in dem Bereich nicht schwer sein.
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