Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Zunächst einmal möchte ich Ihnen ein dickes Lob sagen, denn ich finde es einfach spitze, wie sie hier im Forum arbeiten. Ihre Antworten sind super verständlich und hilfreich. Top! Nun aber zu meiner Frage. Ich hatte zur Geburt unserer Maus eine Elternzeit von einem Jahr beantragt. Diese habe ich (nach einem guten Gespräch mit dem AG) um ein halbes Jahr verlängert, da wir Probleme mit dem Bekommen eines Grippenplatzes hatten. Also bin ich nun 1,5 Jahre insgesamt (bis 30. Sept.2006) in Elternzeit. Eigentlich stehen doch 3 Jahre zur Verfügung. Oder? Könnte ich da die restlichen 1,5 Jahre Elternzeit nehmen, wenn die Kleine zum Beispiel in die Schule kommt? Oder eher? Geht das? Oder sind diese Jahre verfallen, weil ich nicht 2 Jahre beantragt habe? Sollte es doch gehen, wie beantrage ich dies und wann? Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße, Ines
Hallo, DANKE ;-)) Wenn man nicht von vornherein mind. zwei Jahre nimmt, hat man keinen Anspruch auf Verlängerung. Da muss der AG zustimmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Man hat nicht 3 Jahre EZ, sondern EZ bis zum 3. Geburtstages des Kindes... ... kommt der Unterschied rüber? Damit ist Deine Frage schon fast beantwortet. Aber: 1 jahr kann mit Zustimmung des AG bis zum 8. (?) LJ des Kindes aufgeschoben werden. Viele Grüße desireekk
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