Josie
Guten Tag Frau Bader, vor neun Monaten bekam meine älteste Tochter ihr erstes Kind. Sie ist alleinerziehend. Ein paar Monate später bekam sie die Diagnose Borderline. Seitdem lebt sie mit ihrer Tochter in einem Mutter-Kind-Heim. Nun zeichnet es sich ab dass meine Tochter es nicht schafft und ihr Kind vorerst in eine Pflegefamilie geben will. Wir würden meine Enkelin gern zu uns nehmen und haben bereits Kontakt zum Jugendamt aufgenommen. Ein persönliches Gespräch steht noch aus. Meine Tochter (volljährig) wäre einverstanden. Ich bin berufstätig, wegen meiner jüngeren Tochter (im Grundschulalter) nur Teilzeit. Wir könnten aber auf mein Gehalt nicht ganz verzichten. Deshalb meine Frage: Kann ich als Oma auch Elternzeit nehmen? Oder bekommen verwandte Pflegeeltern auch Pflegegeld? Meine Tochter (die Mutter meiner Enkelin) lebt nicht in unserem Haushalt. Freundliche Grüße Monika
Hallo, wenn das Kind bei Ihnen im Haushalt lebt, geht das. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Guck mal : http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/pflegegeld-fuer-grosseltern-jugendamt-muss-auch-oma-und-opa-unterstuetzen/ Wird sich die Frage stellen was mit dem Vater des Kindes ist, und ob dieser sich um das Kind kümmern möchte und kann. Er ist der nächste Angehörige.
Josie
Zum Vater besteht kein Kontakt. Er will keinen.
Josie
Danke!
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