Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für omas

Frage: Elternzeit für omas

princess0709

Beitrag melden

Hallo. Ich bin 19 und schwanger. Bin zurzeit noch im 3ten Lehrjahr. Und habe natürlich Angst das ich das alles mit einem kleinen Kind nich hinbekomme. Wohn jetz wieder bei meinen Eltern. Meine Frage: Kann meine Mutter, die berufstätig ist Elternzeit nehmen? Liebe Grüße..


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Großeltern können sich für die Erziehung eines Enkelkindes bis zu drei Jahre freistellen lassen. Die Bedingung hierfür ist aber, dass Großeltern und mit dem Enkel in einem Haushalt zusammen wohnen. Zudem muss der Vater oder die Mutter des Kindes minderjährig sein oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbidung befinden, die vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Weder Vater noch Mutter dürfen selbst Elternzeit genommen haben. Eltergeld bekommen die Großeltern leider nicht. Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

Beitrag melden

hallo ja das geht aber soweit ich weiß erhalten die großeltern dann aber kein elterngeld,das würde bei euch ja eh weg fallen das es sich um das 2te jahr handelt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ums 2. Jahr ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Auch Großeltern können Elternzeit zur Betreuung eines Kindes in Anspruch nehmen wenn ein Elternteil des Enkelkindes minderjährig ist oder sich im letzten oder vorletzten Jahr einer Ausbildung befindet, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. Sie können Elternzeit nur in Anspruch nehmen für Zeiten, in denen kein Elternteil des Kindes selbst Elternzeit nimmt. Alle Großeltern haben die Möglichkeit, sich die Betreuung ihres Enkelkindes zu teilen und gleichzeitig einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Ein Anspruch auf Elterngeld ergibt sich für Großeltern allerdings nicht (Anspruch auf Elterngeld haben jedoch ggf. die Eltern des Kindes!).


CKEL0410

Beitrag melden

sorry vertipp,3te natürlich


princess0709

Beitrag melden

Danke für die Infos. Dürfte ich dann überhsupt keine Elternzeit nehmen oder nur zu der Zeit in der meine Mutter sie nehmen würde?


-chOcO-

Beitrag melden

Huhu, sie ist im 3. Lehrjahr ihrer Ausbildung, was hat das denn mit dem Elterngeld zu tun? Gruß chOcO


CKEL0410

Beitrag melden

Sorry hatte gelesen 3 te Elternzeit Jahr,aber meine Antwort passt trotzdem,die Oma kann ez nehmen bekommt aber kein eg.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...