Blub175
Hallo Frau Bader, aktuell bin ich mit unserem 3. Kind schwanger. Unsere Töchter sind 4 und 3 Jahre alt. Ich habe für meine erste Tochter 2 Jahre Elternzeit beantragt. Diese jedoch nach einem Jahr beendet, da unsere 2. Tochter geboren wurde. Für unsere 2. Tochter habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen, dann um ein Jahr verlängert. Dann wurde ich schwanger mit unserem 3. Kind und habe die von unserer 1. Tochter übrig gebliebenen 2 Jahre Elternzeit hinten angehängt. Muss ich für unsere drittes Kind die bestehende Elternzeit beenden? Und neue Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen? Wir wollen dann auch Elterngeld beziehen für Kind Nr. 3. Kann mein Arbeitgeber das ablehnen? Ich denke das sinnvollste wäre meine Elternzeit zu beenden zum Mutterschutz und quasi erneut in Elternzeit zu gehen oder? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lisa
Hallo, am sinnvollsten nehmen Sie erst einmal 24 Monate für das dritte Kind und dann die restliche Zeit für das erste Kind. Sie können dann noch wählen, ob Sie für das dritte Kind die restliche EZ auch noch nehmen wollen. Liebe Grüße NB
MamaausM2
Wenn du Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind haben möchtest, musst du zwingend zum neuen Mutterschutz beenden. Nur dann gibt es so dein Geld. Nach Geburt beantragst du neue Elternzeit für das dritte Kind und die übrige vom 2 kannst du noch bis zum 8. Geburtstag nehmen. Elterngeld wird es nur der Mindestsatz von 300€ da die Kinder zu weit auseinander liegen
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