Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit für drittes Kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit für drittes Kind

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Hallo Frau Bader! Ich habe zwei Kinder und bin jetzt mit dem 3. Kind schwanger (Geburtstermin November 2009). Meine erste Elternzeit habe ich für 3 Jahre genommen (bis Juli 2007), in dieser Elternzeit wurde unser 2. Kind geboren, für das ich ebenfalls 3 Jahre beantragte (bis September 2009). Da mir für mein 1. Kind dadurch ein 'Teil der Elternzeit verfiel, beantragte ich die Übertragung der Elternzeit, die mir auch bis zu 12 Monaten bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres meines 1. Kindes genehmigt wurde. Nun meine Frage: Ich würde gern für unser 3. Kind auch 3 Jahre Elternzeit nehmen. Verfällt mir dann aber der Rest der Elternzeit des 1. Kindes oder kann man diesen Rest einfach an die Elternzeit des 3. Kindes dranhängen? Muss man für dieses "Dranhängen" einen Antrag stellen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!! Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann mit Zustimmung des AG (!) bis zu 12 MO. pro Kind bis zum 8. Geb. aufheben. Liebe Grüsse, NB


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