anitaj90
Guten Tag Frau Bader, ich habe einige Fragen auf die ich bisher keine genauen Antworten erhalten habe. Ich bin zurzeit in meiner 2 jährigen Elternzeit.Mein Sohn kam im Juli 2014 zur Welt. Beziehe nun im zweiten Jahr Elterngeld. Da wäre schon meine erste Frage. Wenn ich nun wieder arbeite, bekomm ich das dann abgezogen am Eltergeld oder nur im ersten Bezugsjahr? Ich wollte nun eigentlich wieder Vollzeit arbeiten und die Elternzeit früher beenden. Habe dies jedoch noch nicht mit meinem Arbeitgeber besprochen. Jetzt bin ich wieder schwanger.(ET=15.05.2016) In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich ein Arbeitsverbot durch meinen Arbeitgeber erhalten und würde dieses in jeder weiteren Schwangerschaft auch erhalten. Kann ich nun trotzdem die Elternzeit früher beenden und rutsche dann gleich wieder ins Arbeitsverbot mit vollem Lohnausgleich oder kann mir dies nun mein Arbeitgeber verwehren aufgrund der neuen Schwangerschaft? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Nur im ersten Bezugsjahr 2. Nein, das geht frühstens zum Tag vor beginn des ersten Mutterschutzes Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein kannst Du nicht beenden. das wäre Sozialbetrug. Frühstens zum neuen Mutterschutz ist das möglich.
Sternenschnuppe
Ja, es wäre Betrug. Um es zu erklären : Du kannst nicht nachweisen, dass Du auch ohne Schwangerschaft wieder voll gesebeitet hättest. Dadurch würdest Du Dich finanziell bevorteilen und das ist nicht legal. Die Krankenkassen ermitteln da auch, wenn erst die Beendigung gemeldet wird, sie dann aber auf einmal Deinem AG den Lohn ersetzen sollen. Zum neuen Mutterschutz ist das möglich. Nicht eher.
anitaj90
Vielen Dank für die Antworten. Ich dachte mir das schon. Ist halt ein bißchen blöd gelaufen. Dachte auch nicht das das mit der zweiten SS so schnell klappt. Beim ersten hatte es fast ein Jahr gedauert und diesmal nur 2 Monate :)
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