anitaj90
Guten Tag Frau Bader, ich habe einige Fragen auf die ich bisher keine genauen Antworten erhalten habe. Ich bin zurzeit in meiner 2 jährigen Elternzeit.Mein Sohn kam im Juli 2014 zur Welt. Beziehe nun im zweiten Jahr Elterngeld. Da wäre schon meine erste Frage. Wenn ich nun wieder arbeite, bekomm ich das dann abgezogen am Eltergeld oder nur im ersten Bezugsjahr? Ich wollte nun eigentlich wieder Vollzeit arbeiten und die Elternzeit früher beenden. Habe dies jedoch noch nicht mit meinem Arbeitgeber besprochen. Jetzt bin ich wieder schwanger.(ET=15.05.2016) In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich ein Arbeitsverbot durch meinen Arbeitgeber erhalten und würde dieses in jeder weiteren Schwangerschaft auch erhalten. Kann ich nun trotzdem die Elternzeit früher beenden und rutsche dann gleich wieder ins Arbeitsverbot mit vollem Lohnausgleich oder kann mir dies nun mein Arbeitgeber verwehren aufgrund der neuen Schwangerschaft? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Nur im ersten Bezugsjahr 2. Nein, das geht frühstens zum Tag vor beginn des ersten Mutterschutzes Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein kannst Du nicht beenden. das wäre Sozialbetrug. Frühstens zum neuen Mutterschutz ist das möglich.
Sternenschnuppe
Ja, es wäre Betrug. Um es zu erklären : Du kannst nicht nachweisen, dass Du auch ohne Schwangerschaft wieder voll gesebeitet hättest. Dadurch würdest Du Dich finanziell bevorteilen und das ist nicht legal. Die Krankenkassen ermitteln da auch, wenn erst die Beendigung gemeldet wird, sie dann aber auf einmal Deinem AG den Lohn ersetzen sollen. Zum neuen Mutterschutz ist das möglich. Nicht eher.
anitaj90
Vielen Dank für die Antworten. Ich dachte mir das schon. Ist halt ein bißchen blöd gelaufen. Dachte auch nicht das das mit der zweiten SS so schnell klappt. Beim ersten hatte es fast ein Jahr gedauert und diesmal nur 2 Monate :)
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, ab Januar wieder "normal" zu arbeiten. Jetzt wünschen wir und noch ein Kind. Da ich aufgrund meiner Arbeit (sowie beim letzten Kind) ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot erhalten werde, frage ich mich, welches Gehalt als Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung geno ...
Hallo , ich war bis zum 27.1.13 in Elternzeit . Und habe von 28.1 bis 5.2 .13 gearbeitet und dann durch eine erneutem Schwangerschaft Arbeitsverbot bekommen. Wie wird jetzt das Arbeitsverbot Geld berechnet ? Mein Arbeitsvertag wurde zum 28.1.13 auch geändert von 40 Stunde Auf 30 Stunden ! Und darf mein erstes Kind trotzdem sein Kita Platz b ...
Hallo, Ich hatte eine 3 jährige Elternzeit. Die am 20.6.2015 endete. Aber bin erneut schwanger und habe vor Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverbot meinem AG vorgelegt. (26.5.15) Wie lauft das ganze jetzt ab? Bekomme ich in dieser Zeit meinen Lohn/Gehalt wieder oder gar nichts? Bzw was steht mir zu, trotz AV? Vielen Dank schonmal für die ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte das eine Frag bezüglich des Urlaubsanspruch/Verfall. Ich war zunächst einige in meiner Schwangerschaft krank geschrieben anschließend hatte ich ein Arbeitsverbot bekommen, gefolgt von Mutterschutz und zwei Jahre Elternzeit. Nun meine Frage was ist mit dem alten Urlaub den ich nicht mehr nehmen konnte. verfäll ...
Hallo an alle, Ich bin momentan noch in Elternzeit bis November 2022. Ich arbeite in einem Krankenhaus in Bayern. Es gibt ja seid März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ich bin ungeimpft und möchte im November trotzdem in meinen Job zurück. Dort besitze ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun zu meiner Frage: Könnte mein A ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Die letzten 10 Beiträge
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin
- Rückkehr Elternzeit erschwert
- Berechnung durchschnittliches Arbeitsentgelt
- Umgangsverbot Schwiegermutter
- MuschG für Stillkind 2 Jahre
- Umzug mit 2 Kindern
- Neuer Job
- Stillbeschäftigungsverbot Forensische Psychiatrie