anitaj90
Guten Tag Frau Bader, ich habe einige Fragen auf die ich bisher keine genauen Antworten erhalten habe. Ich bin zurzeit in meiner 2 jährigen Elternzeit.Mein Sohn kam im Juli 2014 zur Welt. Beziehe nun im zweiten Jahr Elterngeld. Da wäre schon meine erste Frage. Wenn ich nun wieder arbeite, bekomm ich das dann abgezogen am Eltergeld oder nur im ersten Bezugsjahr? Ich wollte nun eigentlich wieder Vollzeit arbeiten und die Elternzeit früher beenden. Habe dies jedoch noch nicht mit meinem Arbeitgeber besprochen. Jetzt bin ich wieder schwanger.(ET=15.05.2016) In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich ein Arbeitsverbot durch meinen Arbeitgeber erhalten und würde dieses in jeder weiteren Schwangerschaft auch erhalten. Kann ich nun trotzdem die Elternzeit früher beenden und rutsche dann gleich wieder ins Arbeitsverbot mit vollem Lohnausgleich oder kann mir dies nun mein Arbeitgeber verwehren aufgrund der neuen Schwangerschaft? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Nur im ersten Bezugsjahr 2. Nein, das geht frühstens zum Tag vor beginn des ersten Mutterschutzes Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein kannst Du nicht beenden. das wäre Sozialbetrug. Frühstens zum neuen Mutterschutz ist das möglich.
Sternenschnuppe
Ja, es wäre Betrug. Um es zu erklären : Du kannst nicht nachweisen, dass Du auch ohne Schwangerschaft wieder voll gesebeitet hättest. Dadurch würdest Du Dich finanziell bevorteilen und das ist nicht legal. Die Krankenkassen ermitteln da auch, wenn erst die Beendigung gemeldet wird, sie dann aber auf einmal Deinem AG den Lohn ersetzen sollen. Zum neuen Mutterschutz ist das möglich. Nicht eher.
anitaj90
Vielen Dank für die Antworten. Ich dachte mir das schon. Ist halt ein bißchen blöd gelaufen. Dachte auch nicht das das mit der zweiten SS so schnell klappt. Beim ersten hatte es fast ein Jahr gedauert und diesmal nur 2 Monate :)
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, ab Januar wieder "normal" zu arbeiten. Jetzt wünschen wir und noch ein Kind. Da ich aufgrund meiner Arbeit (sowie beim letzten Kind) ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot erhalten werde, frage ich mich, welches Gehalt als Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung geno ...
Hallo , ich war bis zum 27.1.13 in Elternzeit . Und habe von 28.1 bis 5.2 .13 gearbeitet und dann durch eine erneutem Schwangerschaft Arbeitsverbot bekommen. Wie wird jetzt das Arbeitsverbot Geld berechnet ? Mein Arbeitsvertag wurde zum 28.1.13 auch geändert von 40 Stunde Auf 30 Stunden ! Und darf mein erstes Kind trotzdem sein Kita Platz b ...
Hallo, Ich hatte eine 3 jährige Elternzeit. Die am 20.6.2015 endete. Aber bin erneut schwanger und habe vor Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverbot meinem AG vorgelegt. (26.5.15) Wie lauft das ganze jetzt ab? Bekomme ich in dieser Zeit meinen Lohn/Gehalt wieder oder gar nichts? Bzw was steht mir zu, trotz AV? Vielen Dank schonmal für die ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte das eine Frag bezüglich des Urlaubsanspruch/Verfall. Ich war zunächst einige in meiner Schwangerschaft krank geschrieben anschließend hatte ich ein Arbeitsverbot bekommen, gefolgt von Mutterschutz und zwei Jahre Elternzeit. Nun meine Frage was ist mit dem alten Urlaub den ich nicht mehr nehmen konnte. verfäll ...
Hallo an alle, Ich bin momentan noch in Elternzeit bis November 2022. Ich arbeite in einem Krankenhaus in Bayern. Es gibt ja seid März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ich bin ungeimpft und möchte im November trotzdem in meinen Job zurück. Dort besitze ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun zu meiner Frage: Könnte mein A ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung