anitaj90
Guten Tag Frau Bader, ich habe einige Fragen auf die ich bisher keine genauen Antworten erhalten habe. Ich bin zurzeit in meiner 2 jährigen Elternzeit.Mein Sohn kam im Juli 2014 zur Welt. Beziehe nun im zweiten Jahr Elterngeld. Da wäre schon meine erste Frage. Wenn ich nun wieder arbeite, bekomm ich das dann abgezogen am Eltergeld oder nur im ersten Bezugsjahr? Ich wollte nun eigentlich wieder Vollzeit arbeiten und die Elternzeit früher beenden. Habe dies jedoch noch nicht mit meinem Arbeitgeber besprochen. Jetzt bin ich wieder schwanger.(ET=15.05.2016) In meiner ersten Schwangerschaft hatte ich ein Arbeitsverbot durch meinen Arbeitgeber erhalten und würde dieses in jeder weiteren Schwangerschaft auch erhalten. Kann ich nun trotzdem die Elternzeit früher beenden und rutsche dann gleich wieder ins Arbeitsverbot mit vollem Lohnausgleich oder kann mir dies nun mein Arbeitgeber verwehren aufgrund der neuen Schwangerschaft? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Nur im ersten Bezugsjahr 2. Nein, das geht frühstens zum Tag vor beginn des ersten Mutterschutzes Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nein kannst Du nicht beenden. das wäre Sozialbetrug. Frühstens zum neuen Mutterschutz ist das möglich.
Sternenschnuppe
Ja, es wäre Betrug. Um es zu erklären : Du kannst nicht nachweisen, dass Du auch ohne Schwangerschaft wieder voll gesebeitet hättest. Dadurch würdest Du Dich finanziell bevorteilen und das ist nicht legal. Die Krankenkassen ermitteln da auch, wenn erst die Beendigung gemeldet wird, sie dann aber auf einmal Deinem AG den Lohn ersetzen sollen. Zum neuen Mutterschutz ist das möglich. Nicht eher.
anitaj90
Vielen Dank für die Antworten. Ich dachte mir das schon. Ist halt ein bißchen blöd gelaufen. Dachte auch nicht das das mit der zweiten SS so schnell klappt. Beim ersten hatte es fast ein Jahr gedauert und diesmal nur 2 Monate :)
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, ab Januar wieder "normal" zu arbeiten. Jetzt wünschen wir und noch ein Kind. Da ich aufgrund meiner Arbeit (sowie beim letzten Kind) ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ein Arbeitsverbot erhalten werde, frage ich mich, welches Gehalt als Bemessungsgrundlage für die Lohnfortzahlung geno ...
Hallo , ich war bis zum 27.1.13 in Elternzeit . Und habe von 28.1 bis 5.2 .13 gearbeitet und dann durch eine erneutem Schwangerschaft Arbeitsverbot bekommen. Wie wird jetzt das Arbeitsverbot Geld berechnet ? Mein Arbeitsvertag wurde zum 28.1.13 auch geändert von 40 Stunde Auf 30 Stunden ! Und darf mein erstes Kind trotzdem sein Kita Platz b ...
Hallo, Ich hatte eine 3 jährige Elternzeit. Die am 20.6.2015 endete. Aber bin erneut schwanger und habe vor Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverbot meinem AG vorgelegt. (26.5.15) Wie lauft das ganze jetzt ab? Bekomme ich in dieser Zeit meinen Lohn/Gehalt wieder oder gar nichts? Bzw was steht mir zu, trotz AV? Vielen Dank schonmal für die ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte das eine Frag bezüglich des Urlaubsanspruch/Verfall. Ich war zunächst einige in meiner Schwangerschaft krank geschrieben anschließend hatte ich ein Arbeitsverbot bekommen, gefolgt von Mutterschutz und zwei Jahre Elternzeit. Nun meine Frage was ist mit dem alten Urlaub den ich nicht mehr nehmen konnte. verfäll ...
Hallo an alle, Ich bin momentan noch in Elternzeit bis November 2022. Ich arbeite in einem Krankenhaus in Bayern. Es gibt ja seid März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Ich bin ungeimpft und möchte im November trotzdem in meinen Job zurück. Dort besitze ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun zu meiner Frage: Könnte mein A ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber