Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, mein Entbindungstermin ist bereits am 20.4. und totzdem ist mir noch einiges unklar. Ich hoffe Sie können mir helfen. Die Elternzeit beginnt ja 8 Wochen nach dem errechneten ET und muss ja spätestens 7 Wochen vorher beantragt werden, d.h. man hat nur eine Woche Zeit. Was ist wenn meine Kleine erst nach dem 20. zur Welt kommt? Haben wir dann noch weniger Zeit um die Elternzeit bei meinem AG zu beantragen? Ich möchte zuerst nur 2Jahre beantragen und erst später entscheiden, ob ich das 3.Jahr dran hänge. Im Antrag auf Elternzeit von meinem AG steht:"Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit besteht, sondern die Elternzeit nur mit Zustimmung des AG verlängert werden kann." Stimmt das? Was ist wenn er nicht damit einverstanden ist, muss ich dann arbeiten gehen obwohl mir 3Jahre Elterzeit zustehen? Außerdem muss ich noch genau eintragen von wann bis wann ich Elternzeit nehme. Beginnt die Elternzeit nach dem errechneten Mutterschutz oder genau 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin? Wann endet sie? Am 2./3. Geburtstag oder ein Tag danach? So jetzt noch die letzte Frage :o) Ich habe gelesen, dass das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Heißt dass, dass man nicht volle 12Monate Elterngeld bekommt sondern nur 10Monate? Vielen Dank Tanja
Hallo, 1. Wenn er später kommt, verschiebt sich auch die Frist. 2. Wenn Sie 2 J. nehmen, haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr -streichen Sie die Passage durch. 3. Die EZ beginnt mit der Geburt, erster ARbTAg ist der 3. Geb. 4. Ja Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
ICH würde den "Antrag" auf Elternzeit deines AG in die Tonne kloppen und mich weigern einen "Antrag" auszufüllen. Da gibt es nichts zu beantragen sondern nur mitzuteilen, daß Du Dein Recht in Anspruch nimmst. :-) Die EZ beginnt nach dem MuSchu. Du hast nach der Geburt auf jeden Fall 8 Wochen MuSchu, egal ob das Kind später kommt. Und: teile einfach mit, daß Du bis zum 2. Geb EZ nimmst (= ein Tag vor Geb des Kindes), . Du hast ein gesetzliches Recht auf die spätere Entscheidung des 3. Jahres, da kann der AG schreiben was er will. Viele Grüße und alles Gute! Désirée
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