Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / ET 20.04.08

Frage: Elternzeit / ET 20.04.08

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Entbindungstermin ist bereits am 20.4. und totzdem ist mir noch einiges unklar. Ich hoffe Sie können mir helfen. Die Elternzeit beginnt ja 8 Wochen nach dem errechneten ET und muss ja spätestens 7 Wochen vorher beantragt werden, d.h. man hat nur eine Woche Zeit. Was ist wenn meine Kleine erst nach dem 20. zur Welt kommt? Haben wir dann noch weniger Zeit um die Elternzeit bei meinem AG zu beantragen? Ich möchte zuerst nur 2Jahre beantragen und erst später entscheiden, ob ich das 3.Jahr dran hänge. Im Antrag auf Elternzeit von meinem AG steht:"Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit besteht, sondern die Elternzeit nur mit Zustimmung des AG verlängert werden kann." Stimmt das? Was ist wenn er nicht damit einverstanden ist, muss ich dann arbeiten gehen obwohl mir 3Jahre Elterzeit zustehen? Außerdem muss ich noch genau eintragen von wann bis wann ich Elternzeit nehme. Beginnt die Elternzeit nach dem errechneten Mutterschutz oder genau 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin? Wann endet sie? Am 2./3. Geburtstag oder ein Tag danach? So jetzt noch die letzte Frage :o) Ich habe gelesen, dass das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Heißt dass, dass man nicht volle 12Monate Elterngeld bekommt sondern nur 10Monate? Vielen Dank Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn er später kommt, verschiebt sich auch die Frist. 2. Wenn Sie 2 J. nehmen, haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr -streichen Sie die Passage durch. 3. Die EZ beginnt mit der Geburt, erster ARbTAg ist der 3. Geb. 4. Ja Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ICH würde den "Antrag" auf Elternzeit deines AG in die Tonne kloppen und mich weigern einen "Antrag" auszufüllen. Da gibt es nichts zu beantragen sondern nur mitzuteilen, daß Du Dein Recht in Anspruch nimmst. :-) Die EZ beginnt nach dem MuSchu. Du hast nach der Geburt auf jeden Fall 8 Wochen MuSchu, egal ob das Kind später kommt. Und: teile einfach mit, daß Du bis zum 2. Geb EZ nimmst (= ein Tag vor Geb des Kindes), . Du hast ein gesetzliches Recht auf die spätere Entscheidung des 3. Jahres, da kann der AG schreiben was er will. Viele Grüße und alles Gute! Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Hallo,  ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank

Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren  Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...

Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße