Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / ET 20.04.08

Frage: Elternzeit / ET 20.04.08

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Entbindungstermin ist bereits am 20.4. und totzdem ist mir noch einiges unklar. Ich hoffe Sie können mir helfen. Die Elternzeit beginnt ja 8 Wochen nach dem errechneten ET und muss ja spätestens 7 Wochen vorher beantragt werden, d.h. man hat nur eine Woche Zeit. Was ist wenn meine Kleine erst nach dem 20. zur Welt kommt? Haben wir dann noch weniger Zeit um die Elternzeit bei meinem AG zu beantragen? Ich möchte zuerst nur 2Jahre beantragen und erst später entscheiden, ob ich das 3.Jahr dran hänge. Im Antrag auf Elternzeit von meinem AG steht:"Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit besteht, sondern die Elternzeit nur mit Zustimmung des AG verlängert werden kann." Stimmt das? Was ist wenn er nicht damit einverstanden ist, muss ich dann arbeiten gehen obwohl mir 3Jahre Elterzeit zustehen? Außerdem muss ich noch genau eintragen von wann bis wann ich Elternzeit nehme. Beginnt die Elternzeit nach dem errechneten Mutterschutz oder genau 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin? Wann endet sie? Am 2./3. Geburtstag oder ein Tag danach? So jetzt noch die letzte Frage :o) Ich habe gelesen, dass das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Heißt dass, dass man nicht volle 12Monate Elterngeld bekommt sondern nur 10Monate? Vielen Dank Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn er später kommt, verschiebt sich auch die Frist. 2. Wenn Sie 2 J. nehmen, haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr -streichen Sie die Passage durch. 3. Die EZ beginnt mit der Geburt, erster ARbTAg ist der 3. Geb. 4. Ja Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ICH würde den "Antrag" auf Elternzeit deines AG in die Tonne kloppen und mich weigern einen "Antrag" auszufüllen. Da gibt es nichts zu beantragen sondern nur mitzuteilen, daß Du Dein Recht in Anspruch nimmst. :-) Die EZ beginnt nach dem MuSchu. Du hast nach der Geburt auf jeden Fall 8 Wochen MuSchu, egal ob das Kind später kommt. Und: teile einfach mit, daß Du bis zum 2. Geb EZ nimmst (= ein Tag vor Geb des Kindes), . Du hast ein gesetzliches Recht auf die spätere Entscheidung des 3. Jahres, da kann der AG schreiben was er will. Viele Grüße und alles Gute! Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...