Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit / ET 20.04.08

Frage: Elternzeit / ET 20.04.08

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Entbindungstermin ist bereits am 20.4. und totzdem ist mir noch einiges unklar. Ich hoffe Sie können mir helfen. Die Elternzeit beginnt ja 8 Wochen nach dem errechneten ET und muss ja spätestens 7 Wochen vorher beantragt werden, d.h. man hat nur eine Woche Zeit. Was ist wenn meine Kleine erst nach dem 20. zur Welt kommt? Haben wir dann noch weniger Zeit um die Elternzeit bei meinem AG zu beantragen? Ich möchte zuerst nur 2Jahre beantragen und erst später entscheiden, ob ich das 3.Jahr dran hänge. Im Antrag auf Elternzeit von meinem AG steht:"Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit besteht, sondern die Elternzeit nur mit Zustimmung des AG verlängert werden kann." Stimmt das? Was ist wenn er nicht damit einverstanden ist, muss ich dann arbeiten gehen obwohl mir 3Jahre Elterzeit zustehen? Außerdem muss ich noch genau eintragen von wann bis wann ich Elternzeit nehme. Beginnt die Elternzeit nach dem errechneten Mutterschutz oder genau 8 Wochen nach dem tatsächlichen Entbindungstermin? Wann endet sie? Am 2./3. Geburtstag oder ein Tag danach? So jetzt noch die letzte Frage :o) Ich habe gelesen, dass das Elterngeld auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird. Heißt dass, dass man nicht volle 12Monate Elterngeld bekommt sondern nur 10Monate? Vielen Dank Tanja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn er später kommt, verschiebt sich auch die Frist. 2. Wenn Sie 2 J. nehmen, haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr -streichen Sie die Passage durch. 3. Die EZ beginnt mit der Geburt, erster ARbTAg ist der 3. Geb. 4. Ja Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ICH würde den "Antrag" auf Elternzeit deines AG in die Tonne kloppen und mich weigern einen "Antrag" auszufüllen. Da gibt es nichts zu beantragen sondern nur mitzuteilen, daß Du Dein Recht in Anspruch nimmst. :-) Die EZ beginnt nach dem MuSchu. Du hast nach der Geburt auf jeden Fall 8 Wochen MuSchu, egal ob das Kind später kommt. Und: teile einfach mit, daß Du bis zum 2. Geb EZ nimmst (= ein Tag vor Geb des Kindes), . Du hast ein gesetzliches Recht auf die spätere Entscheidung des 3. Jahres, da kann der AG schreiben was er will. Viele Grüße und alles Gute! Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...