Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit einteilen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit einteilen

sarafim

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Hallo Frau Bader, Meine Frage ist, ob sich die Elternzeit auch um die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung verkürzt, wenn man nicht direkt im Anschluss an diesen in EZ geht? Da ich zur Zeit wieder Schwanger bin und noch in EZ1. Mein Wunsch wäre die EZ1 für den Mutterschutz zu unterbrechen und danach fort zu führen. Wenn diese beendet ist würde ich gerne die EZ2 antreten bis kurz nach dem 3. Geburtstag von Kind mit EZ 2. Die verbleibenden Monate würde ich gerne auf 2 gleiche Teile aufteilen innerhalb des Zeitraums von 4. - 7. Geburtstag des jüngsten Kindes. Konkret EZ 1 unterbrechen von 26.3.20 - 07.5.20 (Mutterschutz) Fortsetzen EZ1 bis 10.3.21 Dann EZ 2 11.03.21 bis 14.05 23. Ist der Rest den ich von EZ2 habe dann um die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung kürzer oder habe ich dann Anspruch auch die vollen 36 Monate? Danke für die Antwort


Dojii

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Der Mutterschutz nach Geburt des Kindes wird immer von dem Elternzeitanspruch des Kindes abgezogen, für das der Mutterschutz genutzt wird. Sprich die 2 Monate (oder mehr, wenn das Kind früher kommt) von EZ 2 werden auf jeden Fall verbraucht, auch wenn du erst danach in Elternzeit gehst.


KielSprotte

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Wenn ich deinen Plan richtig verstehe, würdest du das komplette Elterngeld für Kind 2 verschenken, da es EG nur max. bis zum 14. Lebensmonat gibt.....


sarafim

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Hallo, Um das Elterngeld geht es mir primär nicht, mir geht es lediglich um die 8 Wochen. Da ich mich zur Zeit in EZ befinde, würden mir lediglich 375€ bis zum Ende der EZ1 (Geburtstag 3 des großen) und danach 300€ zu stehen. Aber Danke für die Aufmerksamkeit :)


Felica

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Ich weiss gar nicht wie Du auf die Idee kommst EZ zu verlieren. Du beendest einfach die laufende EZ von Kind 1 zum neuen mutterschutz. Nimmst dann nach dem Mutterschutz für 2 Jahre EZ für Kind 2 und hängst dann die restliche EZ von Kind 1 dran. Da kannst du ja bis zu 24 Monate nach dem 3ten Lebensjahr nehmen. Und wenn EZ für Kind 1 durch ist nimmst du die restliche von Kind 2. Damit hast du für beide Kinder jeweils 3 Jahre genutzt. Wenn du von mindestsatz EG ausgehst kann ja nicht mehr so viel Rest-EZ von Kind 1 bestehen.


Mitglied inaktiv

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Ich Stäube gerade. Du bist seit langem hier bald die Einzigste, der egal ist, ob sie überhaupt Elterngeld bekommt


Felica

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Kind Gross wird am 10.03.2021 3 Jahre alt? Oder 14 Wochen vorher? Weil in der Zeit des Mutterschutzes verbraust du ja keine EZ wenn du diese eben genau zum neuen mutterschutz beendest. Diese 14 Wochen mindestens kannst du also an EZ für Kind 1 nutzen. Und zwar bis über den 3ten Geburtstag hinaus.


sarafim

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Zum einen wird das größere Kind erst im Dezember 2020 3, zum anderen werden die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung immer von den 36 Monaten die der Mutter zustehen abgezogen bzw sie werden da angerechnet. Wäre dem nicht so, könnte man ja bis 2 Jahre nach dem 3. Geburtstag EZ nehmen Ich habe es auf der Infoseite vom Bund so verstanden, daß es egal ist ob ich nach dem Mutterschutz oder zum ET die 3 Jahre antrete es geht maximal bis zum 3. Geburtstag. Wenn man aber nun erst zum 5. Lebensmonat vom kleineren Kind EZ 2 nimmt, sind es dann auch 36 Monate oder eben 8 Wochen weniger wegen der Mutterschutzzeit..... Im Übrigen muss man keinen EZ haben um Elterngeld bekommen zu können, es müssen nur Ansprüche bestehen. Also kann ich auch EZ 1 erst beenden und dann EZ2 machen. Nur bin ich mir eben nicht sicher wie lange ich EZ2 dann nehmen darf.


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