Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bis nach dem 2. Geburtstag

Frage: Elternzeit bis nach dem 2. Geburtstag

Pilgrim

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Hallo Frau Bader Ich würde gerne bis nach dem 2. Geburtstag unseres Kindes in Elternzeit gehen. Der errechnete ET ist der 01.11.. Zu wann muss ich Elternzeit beantragen? Nach dem.Mutterschutz? Wie verhält sich das mit dem Mutterschutz wenn das Kind früher oder später kommt? Und was muss in den Antrag? Entschuldigen Sie die vielen Fragen aber ich verstehe das alles nicht ganz.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zu 1 Wo nach der Geburt stellen Sie den Antrag (ich gehe mal nicht von einem Frühchen aus)- der kann indiv. bis zum 3. Geburtstag gehen mit jedem Datum, wie Sie es wollen. Der Mutterschutz ist immer mind 6 + 8 Wo., wenn das Kind später kommt eben länger. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Elternzeit ist immer 7 Wochen vor Beginn zu beantragen. Also innerhalb der ersten Woche nach Geburt. Also erst Mutterschutz und dann Elternzeit. Willst du genau 2 Jahre diese nehmen, ist der 2. Geburtstag dein erster Arbeitstag.


luvi

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Hallo, Elternzeit musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragen, das ist in der Regel eine Woche nach der Geburt, bei Frühchen (da sich der Mutterschutz verlängert) auch später. Du kannst als Beginn den Tag der Geburt eintragen, als Ende ein selbstgewähltes Datum. Wenn du genau 2 Jahre nimmst, musst du am Geburtstag wieder anfangen. Mein Tipp, Schreib genau Datumsangaben rein, denn bei Elternzeit für 2 Jahre denkt jeder an was anderes. (Elternzeit dauert nach Mutterschutzende noch 2 Jahre, Arbeitsbeginn am 2. Geburtstag, Arbeitsbeginn am Tag nach dem Geburtstag. Um diese Missverständnisse zu umgehen, mach es gleich klar. LG luvi


Pilgrim

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Danke Wenn ich jetzt den Tag der Geburt eintrage wäre ich mit der Beantragung nicht etwas spät? Kann ich auch schreiben nach Ende des Mutterschutzes ? Und dann bis.... Würde gerne bis ein paar Tage nach dem 2 Geburtstag. Wie ist denn das 3. Jahr. Muss ich jetzt schon den Teilzeitwunsch dafür äußern? Wie sieht es mit dem Elterngeld aus wenn ich nicht nach Lebensmonaten nehme? Lg


luvi

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Hallo, Teilzeit wünsch kannst du jetzt schon äußern, musst du aber nicht. EZ-Beginn kannst du trotzdem ab Geburt schreiben. Du bist ja sowieso wegen Mutterschutz zu Hause nach der Geburt. Elterngeld beantragt du ab Geburt. In der Mutterschutz-Zeit nach der Geburt wird das immer mit dem Mutterschutz Geld verrechnet, das in der Regel höher ist als das Elterngeld. Elterngeld bekommst du in dieser Zeit nicht zusätzlich, wenn das MG höher ist. LG luvi


Felica

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Du kannst, zwischen Mutterschutz und 3tem Geburtstag jeden beliebigen Tag eintragen zu den deine EZ enden soll. Auch ab wann du planst in TZ zu arbeiten kannst du frei wählen. Du musst also nicht ganze Jahre oder Monate einhalten. Lebensmonate sind ur solange wichtig wie du EG bekommst, das ist aber bei mindestens 2 Jahren EZ dann ohne Belang. Den wenn du Basis-EG nimmst endet der Bezug spätestens am Tag vor dem 1ten Geburtstag, ausser du bist alleinerziehend oder Härtefall. Wenn Du EG Plus nimmst dann spätestens mit 22 Monaten da die mutterschutzzeiten nicht geteilt werden können. Also ist EG da raus.


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