Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beim 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beim 2. Kind

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Hallo Frau Bader, meine Tochter feiert Anfang April 2010 ihren 1. Geburtstag und bis dahin bekomme ich auch mein Elterngeld. Elternzeit habe ich bei meinem AG jedoch bis zum 2. Geburtstag am 08.04.2011 angemeldet, so dass mir bis dahin meine Vollzeitstelle zusteht. Nun bin ich allerdings wieder schwanger, Entbindungstermin ist November 2010. Wird die Elternzeit ab November neu berechnet und habe ich weiterhin max. drei Jahre Anspruch auf meine ursprüngliche Vollzeitstelle? Ich bin auch am überlegen, ob ich in der gleichen Firma mein neues Elterngeld mit einem 400 Euro Job aufbessere. Stellt das ein Problem zu meiner ursprünglichen Vollzeitstelle dar? Kann der Vertrag einfach ruhen? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie können in der EZ einen Minijob beim alten AG ausüben 2. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


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