Frage: Elternzeit bei Zwillingen

Hallo Frau Bader 2009 hat mein AG meinem Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bei Zwillingen ( 5Jahre statt 3Jahre) nicht zugestimmt. Meine Frage:1 hat sich rechtlich irgedwas geändert und Zwillingseltern bekommen automatisch 5Jahre? 2. Kann ich es evtl. beim AG nochmal probieren und die folgenden 2Jahre beantragen , wenn ja wie mache ich das? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 27.03.2012, 20:46



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen

Hallo, bei Zwillingen steht einem ja auch pro Kind drei Jahre zu, ein Anspruch hat man jedoch nur bis zum dritten Lebensjahr der Kinder. Außerdem darf man pro Kind zwölf Monate bis zum achten Lebensjahr aufheben. Diese insgesamt zwei Jahre bei Zwillingen kann man jedoch nur dann nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Sie können also, mit Frist sieben Wochen, erneut einen schriftlichen Antrag stellen. Der Arbeitgeber ist, wie gesagt, nicht verpflichtet, diesem zuzustimmen. Daran hat sich leider nichts geändert. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.03.2012



Antwort auf: Elternzeit bei Zwillingen

Nein, da hat sich nix geändert. Es gibt die 5 Jahre nicht automatisch. Warum hat der AG damals die Verlängerung abgelehnt? Es gehen doch nur dringende betriebliche Gründe... Warum bist du damals nicht dagegen vor gegangen? Jetzt ist es etwas spät! Du kannst es nochmal versuchen, aber deine Chancen stehen jetzt noch schlechter als damals. Gruß Sabine

von SumSum076 am 28.03.2012, 01:07



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