DJFlaxi
Hallo Frau Bader, ich würde gerne Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Der voraussichtliche ET war der 25.08.16. Beim letzten FA-Besuch wurde allerdings der 12.08.16 als Kaiserschnitttermin festgelegt. Beantrage ich die Elternzeit jetzt als voraussichtlicher ET zum 12.08 oder 25.08.? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, den tatsächlichen Termin nach der Geburt. Sie haben aber dennoch mind. 6+8 Wochen Mutterschutz - die Zeit wird drangehängt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Eltenzeit meldet man eigentlich erst nach der Geburt. Dadurch dass die zwei Wochen angehängt werden die Du vorne verlierst, hast Du knapp 3 Wochen Zeit dafür nach der Geburt.
Andrea6
Das hat ja nun nichts mit Kaiserschnitt zu tun: Elternzeit beginnt ab tatsächlicher Geburt. Bei vorzeitiger Entbindung (egal aus welchem Grund) hast Du lediglich etwas mehr Zeit, die Elternzeit anzuzeigen, da der Mutterschutz nach der Geburt sich um "fehlenden" Tage verlängert.
Nelie1113
Falls der Fragesteller ein Mann und keine Frau ist, hat das meiner Meinung nach sehr viel mit dem Entbindungstermin zu tun, um eben die sieben Wochen einhalten zu können. Leider weiß ich nicht, welcher Termin hier nun relevant ist. Aber unbedingt klären. Grüße Nelie
Sternenschnuppe
Daran habe ich gar nicht gedacht. Als Mann gibt man ja keine Zettel für den Mutterschutz ab, daher fallen abweichende Daten nicht auf. Da würde ich dann den KS Termin nehmen um auf der sicheren Seite zu sein.
Mitglied inaktiv
Der Arzt darf bei geplanten KS die Mutterschutzzeit anhand des KS Termins festlegen. Insbesondere wenn die splittung als eGPlus geplant ist, hat das auch in dieser Hinsicht Vorteile. Insofern würde ich bei Meldung der EZ vor ET immer den KS Termin als Maßstab nehmen. Später kommt das Kind dann ja auch nicht. LG Lilly
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner