Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei Kaiserschnitt

Frage: Elternzeit bei Kaiserschnitt

DJFlaxi

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Hallo Frau Bader, ich würde gerne Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen. Der voraussichtliche ET war der 25.08.16. Beim letzten FA-Besuch wurde allerdings der 12.08.16 als Kaiserschnitttermin festgelegt. Beantrage ich die Elternzeit jetzt als voraussichtlicher ET zum 12.08 oder 25.08.? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, den tatsächlichen Termin nach der Geburt. Sie haben aber dennoch mind. 6+8 Wochen Mutterschutz - die Zeit wird drangehängt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Eltenzeit meldet man eigentlich erst nach der Geburt. Dadurch dass die zwei Wochen angehängt werden die Du vorne verlierst, hast Du knapp 3 Wochen Zeit dafür nach der Geburt.


Andrea6

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Das hat ja nun nichts mit Kaiserschnitt zu tun: Elternzeit beginnt ab tatsächlicher Geburt. Bei vorzeitiger Entbindung (egal aus welchem Grund) hast Du lediglich etwas mehr Zeit, die Elternzeit anzuzeigen, da der Mutterschutz nach der Geburt sich um "fehlenden" Tage verlängert.


Nelie1113

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Falls der Fragesteller ein Mann und keine Frau ist, hat das meiner Meinung nach sehr viel mit dem Entbindungstermin zu tun, um eben die sieben Wochen einhalten zu können. Leider weiß ich nicht, welcher Termin hier nun relevant ist. Aber unbedingt klären. Grüße Nelie


Sternenschnuppe

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Daran habe ich gar nicht gedacht. Als Mann gibt man ja keine Zettel für den Mutterschutz ab, daher fallen abweichende Daten nicht auf. Da würde ich dann den KS Termin nehmen um auf der sicheren Seite zu sein.


Mitglied inaktiv

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Der Arzt darf bei geplanten KS die Mutterschutzzeit anhand des KS Termins festlegen. Insbesondere wenn die splittung als eGPlus geplant ist, hat das auch in dieser Hinsicht Vorteile. Insofern würde ich bei Meldung der EZ vor ET immer den KS Termin als Maßstab nehmen. Später kommt das Kind dann ja auch nicht. LG Lilly


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