Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Frage: Elternzeit bei befristetem Arbeitsvertrag

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine dringende Frage bzgl. befristeter Arbeitsverträge in der Elternzeit. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag mit 30 Wochenstunden Arbeitszeit, der zum 15.04.2010 nach 24 Monaten ausläuft. Anfang August d.J. wurde mein Sohn geboren.Mein Antrag auf Elterngeld für die Laufzeit von 12 Monaten wurde genehmigt. Ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängern wird, da ich die 30 Std. nun nicht mehr leisten kann. 1. Muß ich mich im Januar bei der Agentur für Arbeit melden? 2. Werde ich dann dort als "arbeitssuchend" eingestuft, obwohl ich - zumindest nicht vor Ablauf der Elternzeit - nicht arbeiten kann und will, bevor mein Sohn 1 Jahr alt wird? 3. Bekomme ich weiterhin meinen ausgerechneten und genehmigten Elterngeldbetrag, auch wenn mein Vertrag vor Ablauf der Elternzeit ausgelaufen ist? 4. Bin ich weiterhin automatisch krankenversichert in der Elternzeit, auch wenn ich keinen gültigen Arbeitsvertrag nach April mehr habe, ohne mich arbeitslos zu melden? Es ist angedacht, dass ich meinen Sohn nicht vor Erreichen des 1. Lebensjahres in Fremdbetreuung geben möchte. Wie ist das dann mit derm Status "arbeitslos/ -suchend"? Kriegt man dann einen Gutschein? Ich hoffe, ich konnte meine Situation irgendwie deutlich machen. Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühen, J.Thode


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ich würde es noch eher tun - aber da Sie dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung stehen, werden Sie keine Leistungen bekommen 2. s. 1 3. EG bekommen Sie trotzdem 4. Nein, nur, solange Sie EG beziehen 5. Was für einen Gutschein? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung, ergo kein ALG. Der Kindsvater (auch wenn nicht verheiratet) ist für Euch beide Unterhaltspflichtig und ggf. "Sozialhilfe" beantragen. Könntest Du allerdings nachweisen, daß das Lütte betreut ist (z.B. durch Oma) dann hättest Du ggf. auch Anspruch auf ALG. Grüße Peeka


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