x80sto
Hallo, ich (Vater) würde gerne Elternzeit beantragen. Ich frage mich, ob folgendes Szenario zulässig ist: - Geburt: 02.01.25 - Elternzeit: 20.01.25 - 01.03.25 - Elterngeld: 02.02.25 - 01.03.25 Also konkret: Muss der Beginn der Elternzeit auch an den Tag der Geburt (also jeweils zum 02. eines Monats) geknüpft sein? Ganz lieben Dank.
Hallo, beim Unterhalt unrelevant. Um EG zu bekommen, müssen Sie aber mind 2 Lebenmonate auf mind 32 Std/ Wo reduziert haben. Liebe Grüße NB
misses-cat
Nein muss er definitiv nicht, aber du musst wenigstens zwei Monate Elterngeld beziehen um Anspruch auf Elterngeld oder Elterngeld plus zu haben Und ihr dürft nur einen Monat gemeinsam Elterngeld beziehen ( einer Elterngeld plus und der andere Basis, bei der Mutter wird der Mutterschutz mit Basis verrechnet, geht aber)
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