Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit beendet und wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit beendet und wieder schwanger

poldi1083

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Hallo. Mein Sohn ist im Juni 2013 geboren und nun beende im Juni 2016 meine 3-jährige Elternzeit und bin nun wieder schwanger. (ET 16.9.16) In meiner Vollzeitstelle kann ich nicht mehr arbeiten, da ich für meinen Sohn noch einen KiGa Platz habe und die Betreuuung nicht gesichert ist. Mein AG weiß noch nicht das ich schwanger bin, er hat mir aber damals schon einen Minijob angeboten. Was ja erstmal sehr gut ist. Ich müsste dann (wenn in der Schwangerschaft weiterhin alles gut läuft) noch 2 Monate arbeiten und wäre dann wieder im Mutterschutz. Nun weiß ich nicht so recht was ich machen soll. Ich müsste meinem AG ja mitteilen das ich erneut schwanger bin. Kann er mich zum Ende meiner Elternzeit kündigen wenn er von der Schwangerschaft erfährt? Falls er mir trotzdem den Minijob anbietet, soll ich den annehmen, auch wenn ich nur für Max. 2 Monate arbeiten kann? Wenn ich an meine letzte Schwangerschaft zurück denke, könnte es wieder der Fall sein das ich eine Krankschreibung oder gar ein Beschäftigungsverbot bekomme. Wie sieht das mit meiner noch laufenden Elternzeit aus wenn ich eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot bekomme? Steht mir Elterngeld und Mutterschaftsgeld zu, auch wenn ich krankgeschrieben bin oder ein Beschäftigungsverbot bekommen habe? Elterngeld habe ich zuletzt für 1 Jahr bekommen. Wäre sehr dankbar um Antworten. Bin zur Zeit sehr viel am grübeln wie ich es am besten mache. Die Entscheidung fällt mich ziemlich schwer. Ich möchte rechtlich auch nichts verkehrt machen. Gruß Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Sie müssen zwischendrin arbeiten - eigentlich gem. dem VZ-Vertrag , es sei denn der Vertrag wurde geändert 2. Durch ein BV ändert sich nichts. 3. Den AG müssen Sie zeitnah informieren, der muss ja planen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du solltest alles versuchen diese zwei Monate voll zu arbeiten. Oma, Freunde, Tagesmutter ( noch ist Zeit und das Kind hat einen Anspruch ) , Dein Mann nimmt Urlaub, Du noch deinen Urlaub der noch da ist und neu entsteht, etc. Warum ? 1.Jeder verdiente erhöht minimal Dein Elterngeld, aktuell der Mindestsatz. 2. Du bekämest dann Mutterschutzgeld in Höhe des Vollzeitgehaltes, also wesentlich mehr Du bist schwanger, also unkündbar. Danach nimmst Du Elternzeit für Kind 2 und hast weiterhin die Vollzeitstelle sicher. Wirst Du krank oder endet es wirklich im BV, dann bekommst Du im BV den Lohn in Vollzeit, bei der Krankmeldung ja auch 6 Wochen Lohnfortzahlung in Vollzeit. Schaue also wieviel Resturlaubstage Du noch hast, was Dein Mann oder Freunde und Familie abdecken können und / oder suche eine Tagesmutter. Dein Chef muss Dich zurücknehmen, der Vertrag ist dann wieder aktiv, Du bist unkündbar. Wenn er das für die kurze Zeit doof findet, dann kann er Dich gerne bei vollen Bezügen freistellen.


poldi1083

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Danke für die Antwort. Nein Resturlaub habe ich nicht mehr. Ich muss mal gucken ob und wie ich das alles hintereinander bekomme. Kann man während der Elternzeit ein Beschäftigungsverbot bekommen oder erst wenn die EZ beendet ist? Was meinst du mit bei vollen Bezügen freistellen? Er bezahlt ohne das ich arbeite? Ist dann nicht das BV seitens des AG sinnvoller? Lg


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